Widerruf eines Kredits

Welche Fristen und Besonderheiten muss ich beachten?

Aus welchen Gründen man von seinem Kredit- oder Darlehensvertrag zurücktreten möchte, sei dahingestellt: Im Regelfall hat man dazu nämlich laut Gesetz 14 Tage (Kalendertage) Zeit ohne eine Begründung vorbringen zu müssen. Denn auch wenn man sich bei einer Finanzierung über einen Kredit im Vorfeld gründliche Gedanken gemacht und Vergleiche eingeholt hat, kann sich - wie das Leben eben so spielt - in den nächsten Tagen eine noch bessere Alternative ergeben oder gar das Finanzierungsansinnen obsolet werden.

Lesen Sie bei uns, was es bei der Frist und hinsichtlich möglicher Ausnahmen zu beachten gilt.

Gesetzliche Grundlage des Widerrufsrechtes

Zunächst die blanke gesetzliche Grundlage, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist:

§ 495 Widerrufsrecht
(1) Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.

Im Absatz (2) werden Ausnahmen vom Widerrufsrecht thematisiert, welche wir im nächsten Absatz thematisieren

Weiterhin wird im § 491 (Verbraucherdarlehensvertrag) definiert, was ein solcher Kreditvertrag ist und genau abgegrenzt, was KEIN solcher Vertrag ist.

Im Paragraph § 355 (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen) ist die Frist von 14 Tagen festgeschrieben, in welcher man einen Vertrag widerrufen kann. Der Widerruf benötigt keinerlei Begründung, muss jedoch eindeutig erklärt werden. Die Frist wird durch die Absendung des Widerrufs gewahrt. Diese sollte man sich rechtssicher bezeugen lassen. Weiterhin wird hier die unverzügliche Zurückgewährung der empfangenen Leistungen geregelt.

Weiter heißt es im § 13 BGB:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

 

Ausnahmen vom gesetzlichen Widerrufsrecht

Wo es Regeln gibt, gibt es auch Ausnahmen. Wenn Sie einen Kreditvertrag abgeschlossen haben, der eines der folgenden Kriterien erfüllt, haben Sie leider keine Möglichkeit, diesen zu widerrufen:

  • Gewerbliche Kredite
    Wenn Sie den Kreditvertrag nicht als privater Verbraucher, sondern unternehmerisch als Selbstständiger oder Freiberufler überwiegend zum beruflichen Zwecke abgeschlossen haben, ist ein Widerruf nicht möglich.
  • Kleinkredite weniger als 200 Euro
    Beträgt der Nettodarlehensbetrag weniger als 200 Euro, so zählt dieser nach § 491 BGB nicht als Verbraucherkredit
  • Kredit beim Pfandleiher
    Ebenso nach § 491 BGB ausgeschlossen sind Kredite, welche nach Hinterlegung eines Pfands vergeben werden, vom Widerrufsrecht ausgenommen.
  • kurze Kreditlaufzeiten bis drei Monate
    Beträgt die vereinbarte Rückzahlungsdauer des Kredits maximal 3 Monate zu geringen Kosten, ist dieser auch nicht als Verbraucherkredit laut BGB § 491 einzustufen.
  • Kredit vom Chef
    Wurde der Kredit vom eigenen Arbeitgeber als Nebenleistung zum Arbeitsvertrag zu einem geringeren als dem marktüblichen effektiven Zinssatz und nicht auch anderen Personen angeboten, ist dieser laut § 491 BGB ebenso wenig als Verbraucherkredit einzustufen und damit vom Widerrufsrecht ausgenommen.
  • Förderdarlehen
    Auch bei Krediten, welche im öffentlichen Interesse und zu günstigeren als den marktüblichen Bedingungen vergeben wurden, ist ein Widerruf nicht möglich

Frühere Ausnahmen, die heute nicht mehr gelten:

  • Null-Prozent-Finanzierungen
    Wenn Sie z.B. im Elektronik- oder Möbelmarkt einen Kredit zu 0 % Zinsen aufnahmen,  konnten Sie davon nicht zurücktreten. Grund: Das Widerrufsrecht für einen Darlehensvertrag stand Ihnen nur zu, wenn in diesem ein Entgelt geregelt war. Da keinerlei Zinsen berechnet werden und Bearbeitungsgebühren nicht (mehr) statthaft sind, sind keine Entgelte angefallen. Falls eine Restschuldversicherung abgeschlossen wurde, muss diese Bestandteil des Kreditvertrages sein und darf nicht separat geregelt worden sein.

Widerruf des Kredits: Wann beginnt die Frist?

Beim pünktlichen Widerruf kommt es mitunter auf einen Tag an, damit dieser noch rechtens ist. Aus diesem Grund ist es wichtig zu wissen, wann die Frist beginnt. Auf jeden Fall beginnt diese nicht mit der eigenen Unterschrift unter den Kreditantrag, sondern laut § 356b BGB erst wenn der Darlehensgeber dem Verbraucher eine gültige und vollständige Vertragsurkunde, den schriftlichen Kreditantrag oder eine Abschrift dieser Dokumente ausgehändigt hat. Sonst könnte der Kreditgeber die Frist zu seinen Gunsten verkürzen, ohne dass der Kreditnehmer die vollständigen Unterlagen zu seiner Verfügung und Kenntnis vorliegen hat.

Die Frist beginnt zudem auch erst dann, wenn die Urkunde die Pflichtangaben nach § 492 (2) BGB enthält. Das sind u.a. Angaben zur Darlehensart, dem effektiven Jahreszins, dem Nettodarlehensbetrag, dem Gesamtbetrag, der Vertragslaufzeit, Auszahlungsbedingungen und Folgen bei ausbleibenden Zahlungen. Fehlen diese, beginnt die Widerrufsfrist erst mit der Nachlieferung und beträgt dann sogar einen Monat.

Welche Form muss der Widerruf erfüllen?

Der Widerruf muss in jedem Fall schriftlich an den Kreditgeber gerichtet werden, also per Brief, Fax aber auch E-Mail. Ein mündlicher Widerruf im Gespräch oder am Telefon ist somit ungültig.

Weiterhin muss der Widerruf klar und unmissverständlich formuliert werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich - man sollte aus Einfachheitsgründen auch darauf verzichten.

Gerade bei Darlehen mit langen Vertragslaufzeiten und hohen Darlehensbeträgen wie Immobilienfinanzierungen sollte man den Widerruf im eigenen Interesse möglichst wasserdicht machen. Die meisten Banken arbeiten zwar professionell und man möchte keine böse Absicht unterstellen, aber Fehler passieren eben überall - und Sie sind im Zweifel der Leidtragende.

Einerseits sollte der Widerruf daher über eine doppelte Erklärung - z.B. vorab per E-Mail und noch einmal per Brief erfolgen. Andererseits sollte auch die Absendung des Briefes beweiskräftig gestaltet werden, z.B. per Einschreiben mit Rückschein oder - ein paar Euro teurer und noch sicherer - per Zustellung über einen Gerichtsvollzieher.

Muster: Widerruf eines geschlossenen Kreditvertrags

Wir haben für Sie hier ein kostenloses Muster für den Widerruf Ihres Darlehensvertrags vorbereitet.
Bitte ersetzen Sie nach dem Download alle Angaben in [eckigen Klammern] mit den für Ihren Vertrag zutreffenden Daten bzw. löschen Sie die mit [ggf.] gekennzeichneten Passagen, falls nicht zutreffend.

Download:

Bitte beachten Sie, dass wir keine individuelle Rechtsberatung anbieten dürfen und das Widerrufs-Muster ohne rechtliche Gewähr zur Verfügung stellen.

Wie geht es nach dem Widerruf weiter?

Der Widerruf wird vom Vertragspartner bearbeitet und dieser wird im Idealfall dann den Vertrag entsprechend annullieren und gilt damit als nicht geschlossen.

Wurde das Darlehen bereits vollständig oder teilweise an Sie ausgezahlt, müssen Sie dieses innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Dies ist in Absatz (1) des § 357a BGB geregelt.

Weiterhin kann der Darlehensgeber für die Zeit zwischen Auszahlung und Rückzahlung tagesgenaue Zinsen zum vereinbarten Zinssatz für den zur Verfügung gestellten Betrag verlangen. Dies muss jedoch bereits im Kreditvertrag bei den Widerrufsfolgen definiert worden sein. Einige Banken verzichten jedoch aus Gründen der Kundenfreundlichkeit darauf.


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