Wenn der Kreditnehmer stirbt: Wer zahlt den Kredit im Todesfall weiter ab?
9+ Tipps, die Schuldner, Erben, Gläubiger und Bürgen wissen müssen, was mit den Schulden nach dem Tod passiert
Todesfälle werden bei der Aufnahme eines Kredites von den meisten Kreditnehmern ausgeklammert. Gerade bei langfristigen Krediten wie Immobiliendarlehen, welche über Dekaden abgezahlt werden, steigt aber das Risiko, dass der Kreditnehmer während der Tilgungsphase frühzeitig aus dem Leben scheidet. Meist handelt es sich dabei um keine altersbedingten Tode (z.B. Unfall, schwere Krankheit).
Die Bank bringt dieses Risiko - gerade bei hohen Kreditsummen - zwar zur Sprache und möchte sich möglichst absichern, jedoch gibt es keine Verpflichtung, eine Restschuldversicherung abzuschließen, welche die Raten im Todesfall übernimmt. Bei Rentnern gibt es sogar eine von Bank zu Bank unterschiedliche Altersgrenze für die Vergabe von Krediten. Wer seine Familie aber absichern möchte, damit diese - wenn man sterben sollte - nicht aus dem Eigenheim ausziehen muss, kann dafür vorbeugend eine Risikolebensversicherung abschließen.
Was geschieht mit Schulden im Todesfall?
Grundsätzlich bestehen Schulden - z.B. aus Kreditverbindlichkeiten - auch nach dem Tod weiter. Diese werden wie, auch etwaiges Vermögen, an die gesetzlichen Erben - oder, falls ein Testament besteht, an die darin festgelegten Begünstigten unter Berücksichtigung gesetzlicher Pflichtteile - vererbt. Bei mehreren Erben wird eine Erbengemeinschaft gebildet, welche dann gesamtschuldnerisch für etwaige Verbindlichkeiten des Erblassers haftet.
Da die finanziellen Verhältnisse nicht immer sofort klar sind, hat der Gesetzgeber den Erben daher eine Frist von 6 Wochen ab Kenntnis eingeräumt, innerhalber welcher sie das Erbe ausschlagen können. Dies muss mittels einer Verzichtserklärung beim zuständigen Nachlassgericht erfolgen oder hilfsweise auch über einen zwischengeschalteten Notar.
Schlägt ein Erbe die Erbschaft aus, fällt diese automatisch auf den nächsten Erben zu. Auch dieser kann innerhalb der Frist die Erbschaft ausschlagen.
Ist die Frist verstrichen, hat der Erbe keine Möglichkeit mehr, sich der Erbschaft zu entziehen. Im Falle eines negativen Vermögens, wird dieses dann dem Gläubiger oder den Gläubigern geschuldet. In diesem Fall läuft der Kreditvertrag also weiter und der Vertragspartner ist nunmehr der Erbe. Er kann diesen Kredit nun weiter bedienen oder mit dem Kreditgeber (meist also der Bank) eine Abwicklung vereinbaren (z.B. Sondertilgungen unter Berücksichtigung etwaiger Vorfälligkeitsentschädigungen). Wenn die per Kredit angeschaffte Sache noch verfügbar ist (z.B. ein Auto) kann dieses zur Minderung der Schulden veräußert werden. Auch ein Dispokredit ist übrigens ein Kreditvertrag, der im Todesfall beglichen werden muss.
Alternative: Nachlassverwaltung
Gerade bei sehr unklaren Vermögensverhältnissen oder einem nicht pauschal erkennbaren Saldo aus Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, empfiehlt sich die Beantragung einer Nachlassverwaltung. Diese übernimmt die Verfügungsmacht und der Erbe haftet nicht mehr mit seinem Privatvermögen, sondern maximal mit dem Wert des Nachlasses. Ähnlich einem Insolvenzverwalter kümmert sich der Nachlassverwalter darum, vorhandene Schulden aus der verfügbaren Ermasse zu begleichen.
Besonderheit Bürgschaft
Im Falle, dass bei einem Kredit ein Bürge für den mittlerweile verstorbenen Hauptkreditnehmer gebürgt hat, wird dieser für die ordnungsgemäße Rückzahlung des Kredites einspringen müssen.
Risikolebensversicherung nicht ans Erbe gebunden
Hat der verstorbene Kreditnehmer eine Risikolebensversicherung abgeschlossen und auch seinen Erben darin als Begünstigten angegeben, entsteht eine interessante Konstellation: Der Erbe kann das Erbe aufgrund der Schulden abschlagen, aber trotzdem die Versicherungssumme kassieren. Diese gilt rechtlich auch nicht als Erbe, sondern als Schenkung.
Bei einem Immobilienkredit würde das bedeuten, dass sich die Bank nun um die Liquidierung der über die Hypothek abgesicherten Immobilie kümmern müsste.
Besonderheit: Grundschuld bei Immobiliendarlehen
In den Grundschuldformularen, die bei Hypothekendarlehen verwendet werden, ist standardmäßig eine Erklärung der persönlichen Haftungsübernahme vermerkt. Wenn diese von beiden Ehepartnern unterzeichnet wurde, bedeutet, dass die Bank über die Höhe des Grundschuldbetrages das gesamte Vermögen des hinterbliebenen Ehegatten vollstrecken darf um ihre Forderungen zu befriedigen. Selbst dann und vor allem wenn dieser das Erbe mit den Schulden ausgeschlagen hat.
Falls keine persönliche Haftungsübernahme erklärt wurde, wird die Bank anhand der Grundschuldbestellungsurkunde eine Zwangsvollstreckung und Versteigerung des Grundbesitzes anstrengen.
Hat Ihnen unser kostenloses Informationsangebot geholfen?
Mit Ihrem Feedback oder einer Weiterempfehlung helfen Sie uns sehr weiter. Dankeschön!
Aktuelle Bewertung: 4.5 / 5 (insgesamt 296 Meinungen)