Finanzierung des Führerscheins per Kredit

Wenn das nötige Geld für die Fahrerlaubnis fehlt

Nicht nur für die persönliche Freiheit ist heutzutage ein Führerschein wichtig - auch für viele Arbeitsstellen wird eine Fahrerlaubnis vom Bewerber erwartet, damit dieser flexibel genug für seinen Job ist. Auf dieser Seite erfahren Sie alles was Sie zum Thema Führerscheinfinanzierung wissen sollten.

Vorteile der Führerscheinfinanzierung mit einem Kredit

  • wenn man den Führerschein relativ zügig benötigt - zum Beispiel als Arbeitsloser um einen neuen Job antreten zu können, kann man die nötige Summe selten auf einen Schlag auftreiben
  • die niedrigen monatliche Raten sind in den Jahren nach der Fahrschule bequem zu leisten
  • Flexibler Rahmenkredit mit einer variablen Kreditsumme bis zu einem Höchstbetrag anstatt eines festen Ratenkredits, da man am Anfang noch nicht genau weiß, was der Führerschein (ggf. auch mit einem erhöhten Fahrstunden-Pensum oder Wiederholungsprüfungen) und die Nebenkosten (wie Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Gebühren der Zulassungsstelle) am Ende kostet. Der Rahmenkredit ermöglicht auch eine individuelle Rückzahlung größerer Beträge um Zinsen zu sparen.
  • mit einem vorhandenen Führerschein steigt auch die Chance auf einen Arbeitsplatz

Tipps zum Führerscheinkredit

  • über einen Mitantragssteller ist auch ein Kredit für den Führerschein mit 17 (für Schüler oder Auszubildende) möglich
  • in einigen Fällen wird der Kredit auch direkt von der Fahrschule vermittelt und man hilft dort beim Ausfüllen der Unterlagen
  • Vorsicht ist bei niedrigen Kreditraten geboten: Diese sind zwar Monat für Monat gering - dadurch verlängert sich jedoch auch die Kreditlaufzeit und damit die Kreditkosten - vor allem durch die mit jedem weiteren Jahr steigenden Zinsen.
  • Vergleichen Sie mehrere Kreditangebote und lassen Sie sich individuelle bonitätsabhängige Angebote erstellen. So kann ein Anbieter, der mit Zinsen ab 4 Prozent bei bester Bonität wirbt, durch Ihre persönlich Bonität am Ende teurer sein als der nächste Anbieter, der Zinsen ab 5 Prozent anbietet.
  • Vor allem weil die genau benötigte Summe am Anfang nicht feststeht, sollten Sie darauf bestehen, Sondertilgungen ohne Zusatzkosten vornehmen zu können. Das verkürzt die Kreditdauer und spart bares Geld.

Den Führerschein vom Jobcenter bzw. Arbeitsamt bezahlen lassen?

Als Arbeitsloser oder Hartz-IV-Empfänger möchte man eigentlich so schnell wie möglich wieder am Berufsleben teilnehmen und Geld verdienen. Für viele Jobs wird jedoch ein Führerschein vorausgesetzt (etwa als Fahrer, im Außendienst oder weil der Betrieb mit den öffentlichen Verkehrsmitteln schwer erreichbar ist), den nicht jeder bereits erwerben konnte.

Bei ALG2-Empfängern reicht der Regelsatz kaum zum Leben - wie sollen davon ein Führerschein oder Raten für einen Führerscheinkredit bezahlt werden (abgesehen davon, dass man normalerweise keinen Hartz-IV-Kredit bekommt)?

Tatsächlich kann das Arbeitsamt oder die ARGE den Führerschein im Rahmen einer Fortbildung bzw. Weiterbildungsmaßnahme (in deren Rahmen auch der Führerschein gemacht wird) oder einer beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahme finanzieren. Das wurde sogar gerichtlich entschieden (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen L 15 AS 317/11 B).

Ein Rechtsanspruch besteht aber dennoch nicht. Vielmehr ist es eine Ermessensentscheidung des Amtes und es müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein und Punkte beachtet werden:

  • Sie müssen glaubhaft machen können, dass Sie mit einer Fahrerlaubnis ein konkretes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufnehmen können.
  • Holen Sie sich dafür vom potentiellen Arbeitgeber die schriftliche Bestätigung, dass er Sie mit einer Fahrerlaubnis einstellen würde.
  • Besorgen Sie sich einen Kostenvoranschlag einer Fahrschule für die zu erwartenden Kosten des Führerscheins.
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter und schildern Sie diesem Ihre genaue Situation genau und stichhaltig.
  • Höhere Chancen haben Sie auch, wenn Sie bereits einen PKW-Führerschein besitzen und Sie als Weiterbildungsmaßnahme einen Bus- oder LKW-Führerschein machen wollen.

Den Führerschein vom Arbeitgeber bezahlen lassen

Eine Rechtspflicht für den Arbeitgeber besteht nicht, einem derzeitigen oder künftigen Mitarbeiter den Führerschein zu bezahlen. Jedoch kann dieser bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen bzw. Beziehern von ALG II unterstützende Leistungen vom Jobcenter erhalten, welche er im Gegenzug wieder in die Weiterbildung seines Angestellten investieren kann. Hierfür wird meist auch ein Kündigungsverzicht vereinbart, damit der Mitarbeiter nicht in den ersten Monaten der Probezeit kündigt und mit dem erworbenen Führerschein zur Konkurrenz geht.


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