Bekommt man einen Kredit trotz Krankengeld?

Erfahren Sie hier, wie es sich mit der Kreditvergabe und laufenden Krediten während des Erhalts von Krankengeld verhält.

Kredit trotz Krankengeld? [© B. Wylezich - Fotolia.com]

Erhält man Krankengeld, bedeutet dies in Deutschland, dass man aufgrund einer länger als sechs Wochen andauernden Erkrankung arbeitsunfähig ist und die Krankenkasse dann im Regelfall 70 Prozent des regelmäßigen Bruttolohns weiterzahlt. Bis zu sechs Wochen Krankschreibung besteht eine Lohnfortzahlungspflicht seitens des Arbeitgebers.

Kredit bei Erhalt von Krankengeld
Benötigt ein Empfänger von Krankengeld einen neuen Kredit, so wird er diesen nur unter bestimmten Umständen von einer Bank erhalten und die Umstände werden zunächst genau geprüft. Eine länger als sechs Wochen dauernde Erkrankung deutet oft auf eine längerfristige Arbeitsunfähigkeit mit meist nicht absehbarer Aussicht auf Genesung hin.

Hauptproblem ist daher einerseits, dass der Kreditsuchende aufgrund seiner Krankheit latent kündigungsgefährdet ist und damit zunächst in die Arbeitslosigkeit oder direkt Hartz IV rutschen würde. Und falls der Arbeitgeber aufgrund seiner Möglichkeiten nicht direkt die Kündigung ausspricht, kann es sein, dass der Krankengeldempfänger nach seiner Rückkehr nur noch einfachere oder Teilzeittätigkeiten ausüben darf.

Beim Krankengeldbezug ist das zweite Problem, dass dieser eine Sozialleistung darstellt und beim Ausbleiben von pünktlichen Ratenzahlungen nur schwer gepfändet werden kann.

Die Bank wird also auf einer alternativen Sicherheit bestehen. Dies kann ein Bürge (z.B. der Ehepartner oder Eltern) aber auch Immobilieneigentum sein.

Was ist mit laufenden Krediten wenn man zwischenzeitlich Krankengeld erhält?
Solange man seine monatlichen Raten vertragsgemäß zahlt, ändert sich für gewöhnlich nichts. Die Bank wird dann nur bei besonderen Umständen und bei Kenntnisnahme der Krankheit vorsichtig und schaut sich den Fall näher an.

Falls man eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, sollte man prüfen, ob diese während der Krankheit für einen Teil oder gar die komplette Rate einspringt.

Sollte es durch die krankengeldbedingten geringeren Haushaltseinnahmen zu ernsthaften finanziellen Problemen kommen infolge der man die Raten absehbar nicht mehr leisten kann, sollte unbedingt das Gespräch mit der Bank gesucht werden. Eine einvernehmliche Lösung (z.B. eine vorübergehende Stundung des Kredits) kann nur dann gefunden werden. Ein Eskalieren der Situation - z.B. durch Rückbuchung oder Ausbleiben von Raten aufgrund eines ungedeckten Kontos sollte in jedem Fall vermieden werden. Es droht dann eine fristlose Kündigung des Kredits mit sofortiger Fälligstellung der Restsumme.


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