Kredit mit Bürgen

Was ist bei einer Bürgschaft zu beachten?

Was hat es mit einer Bürgschaft auf sich?

Wenn ein Kreditinteressent nicht ausreichend eigene Sicherheiten bieten kann, kann die Alternative sein, dass eine geeignete Person für die Rückzahlung des Kredites bürgt. Dieser unterschreibt den Bürgschaftsvertrag und kann damit von der Bank oder dem Kreditnehmer herangezogen werden, wenn der eigentliche Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann oder will.

Dabei wird für gewöhnlich eine selbstschuldnerische Bürgschaft mit Einredenverzicht verlangt. Die selbstschuldnerische Bürgschaft geht im Gegensatz zur Ausfallbürgschaft viel weiter: Die Bank kann an den Bürgen nicht erst in letzter Instanz nach langwieriger und kostenintensiver Prozessierung und Zwangsvollstreckung gegen den Kreditnehmer herantreten, sondern darf diesen gleichberechtigt für die Rückzahlung des Kredits in Anspruch nehmen. Der Einredenverzicht bedeutet dabei, dass sich der Bürge nicht auf die üblichen Einreden (wie z.B. Verjährung) berufen kann, die dem Kreditnehmer zur Verfügung stehen.

Im Bürgschaftsvertrag oder -Formular müssen dabei laut § 766 BGB drei entscheidende Formmerkmale enthalten sein:

  • genaue Bezeichnung des Gläubigers
  • konkrete Benennung der Hauptschuld (Höchstbetragsbürgschaft, zzgl. Zinsen und Kreditnebenkosten)
  • eine schriftliche und unmissverständliche Erklärung des Bürgen

Weiterhin werden in der Regel für die Bürgschaft Gebühren (sog Avalgebühren) fällig. Damit soll der erhöhte Verwaltungsaufwand für die Übernahme des Kreditrisikos ausgeglichen werden. Die Bürgschaftsgebühren sind von Bank zu Bank unterschiedlich und orientieren sich üblicherweise an der Hauptschuld. In der Praxis ist eine Größenordnung um 1 Prozent (also etwa 10 Euro pro 1.000,- Euro) verbreitet.

Nicht vergessen sollte man dabei, dass der Bürge kein Hauptschuldner ist und nur im Notfall einstehen soll. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer grundsätzlich in der Lage sein muss, den Kredit aus eigenen Mitteln zu bedienen. Demzufolge haben zum Beispiel Arbeitslose oder Hartz-IV-Emfänger trotz potentiellem Bürgen bei Banken keine Chance, einen Kredit zu erhalten. Hingegen gewähren viele Banken bei Angestellten während der Probezeit einen Kredit, falls diese einen geeigneten Bürgen vorweisen können.

Was benötige ich, um für einen Kredit zu bürgen?

Ein geeigneter Bürge muss generell selbst kreditwürdig sein. Neben der Volljährigkeit bedeutet dies vor allem eine sehr gute Bonität, für welche drei wichtige Voraussetzungen erfüllt sein müssen:

  • einwandfreie SCHUFA-Auskunft
  • festes pfändbares Einkommen
  • geregelte Vermögensverhältnisse

Was wenn der Bürge bereits Kreditnehmer ist?
Der Bürge kann auch selbst bereits einen oder mehrere Kredite abzahlen - wenn sein unterm Strich verfügbares Einkommen und seine Sicherheiten ausreichen, um im Falle der Inanspruchnahme des Bürgen durch die Bank die Schuld des Hauptkreditnehmers zu begleichen. Die Regel nach der die Banken das beurteilen ist, dass der Bürge innerhalb von fünf Jahren wenigstens ein Viertel des Kredites abzahlen könnte.

Von den reinen Zahlen abgesehen, sollten eine Bürgschaft und deren mögliche Konsequenzen wohlüberlegt werden. Ist der Kredit und auch dessen Rückzahlung durch den Kreditnehmer nachvollziehbar oder bestehen bereits jetzt Zweifel? Was passiert wenn der Kredit durch unverhersehbare Geschehnisse vom Hauptschuldner nicht bedient werden kann? Schätzt man diesen so verantwortungsbewusst ein, dass dieser seinen Bürgen nicht ausnutzt, sondern sich notfalls selbst helfen kann und will? Letzten Endes geht es auch um Vertrauen.

Welche Bürgschaften sind unwirksam oder sittenwidrig und verboten?

Um die Bürgen und den Kreditnehmer vor Überschuldung zu schützen, gibt es einige gesetzliche Auflagen für den Abschluss eines Kredits mit Bürgen:

  • Besonders weit gehende Vereinbarungen im Kreditvertrag sind unzulässig. Das betrifft vor allem Globalbürgschaften für nicht näher benannte oder unbekannte sowie zukünftige Forderungen.
  • Werden gegenüber dem Bürgen Haftungsfolgen verharmlost oder der Vertrag als Formalie kleingeredet, ist die Bürgschaft unwirksam. Vor allem finanziell unbedarfte Bürgen sollen hierdurch vor Täuschung geschützt werden. Die Beweislast liegt dabei natürlich leider beim Bürgen selbst.
  • Zwar können grundsätzlich Ehegatten oder nahe Verwandte als Bürgen eingesetzt werden - diese dürfen aber durch die Bürgschaft finanziell nicht überfordert sein und müssen über ausreichende Einkommens- und Vermögensverhältnisse verfügen, um in fünf Jahren wenigstens ein Viertel des Kredits mit eigenen Mitteln abzahlen könnten. Außerdem dürfen keine emotionalen Abhängigkeiten ausgenutzt werden.

Abzuraten ist auf jeden Fall auch von einer sog. Bürgschaft auf erstes Anfordern. Dabei genügt ein einzelner Zahlungsverzug des Hauptschuldners, um den Ratenrückstand unverzüglich vom Bürgen einfordern zu können.

Wann erlischt eine Bürgschaft?

Eine Bürgschaft für einen Kredit erlischt in folgenden Fällen:

  • wenn die Hauptforderung laut Vertrag getilgt oder die Bürgschaft in Anspruch genommen wurde.
  • bei einer befristeten Bürgschaft: Wenn die Frist abgelaufen ist
  • bei Verzicht durch den Gläubiger
  • nach Aufgabe eines Sicherungsrechtes (weitere mit der Hauptforderung verbundene Sicherheit) ohne Wissen oder Zustimmung des Bürgen (z.B. wenn vom Gläubiger eine Grundschuld abgetreten wird); Dadurch soll eine Benachteiligung des Bürgen verhindert werden. Dies hat auch der BGH am 4. Juni 2013 so entschieden und einen Bürgen von seiner Einstandspflicht freigesprochen.
  • bei vertragsgemäßer Kündigung durch den Bürgen - diese ist aber bis zur vollständigen Begleichung des Kredits so gut wie nicht möglich

Dahingegen endet die Bürgschaft nicht mit dem Tod des Bürgen, sondern wird vererbt.

Vorteile und Nachteile eines Bürgschaftskredits

Vorteile:

  • Der Kreditnehmer kann trotz fehlender Sicherheiten einen für ihn wichtigen Kredit erhalten.
  • Die Bank kann ein für sie lohnendes Kreditgeschäft adäquat absichern.

Nachteile:

  • Für die Bank sind greifbare Sicherheiten generell besser, da sich auch der "Wert" eines Bürgen nach Kreditabschluss verschlechtern kann.
  • Für den Bürgen bedeutet die Bürgschaft ein hohes finanzielles und auch persönliches Risiko: Kann oder will der Hauptschuldner seinen Kredit nicht bedienen, wird der Bürge im schlimmsten Fall voll in die Verantwortung genommen. Darunter leidet gewöhnlich dann auch die bis dato beste persönliche Beziehung zwischen Kreditnehmer und Bürgen.

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