Neuer Widerrufsjoker für Darlehensverträge nach Juni 2010

Widerrufsjoker [© Mi.Ti. - Fotolia.com]

Eigentlich sollte nach der Gesetzesänderung im März 2016 und der Übergangszeit von drei Monaten im Juni Schluss sein mit dem ewigen Widerrufsjoker. Diesen konnten Kreditnehmer ziehen, die in ihrem zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Darlehensvertrag nur unzureichend über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind.

Nun haben aber zwei Gerichte (OLG Nürnberg, 14U/1780-15 und OLG Karlsruhe) auch für Verträge nach 2010 entschieden, dass diese ungültige Widerrufsbelehrungen enthalten können. In einem Fall hatte die Bank sogar das vom Gesetzgeber vorgegebene Muster exakt übernommen, jedoch die Belehrung nicht eindeutig hervorgehoben. Darüber hinaus war den Richtern auch der Inhalt nicht eindeutig genug und wurde als für den Kreditnehmer unzumutbar eingeschätzt.

Damit hat die Widerrufsfrist für solche fehlerhaften Verträge faktisch nie begonnen und ist demnach auch nicht verstrichen.

Falls ein solcher später Widerruf Erfolg hat, können durch die seit 2010 stark gesunkenen Zinsen durchaus fünfstellige Zinsbeträge gespart werden. Mitunter zeigt sich das eigene Kreditinstitut auch gesprächsbereit und ist für einen entsprechenden Vergleich offen.

Betroffene Kreditnehmer sollten jedoch nicht übereifrig ihren Vertrag kündigen, sondern sich anwaltlichen Rat von auf dem Gebiet erfahrenen und darauf spezialisierten Kanzleien einholen. Anschließend kann die Strategie erörtert werden. Es kann jedoch auch vorkommen, dass die Bank aus auf einen Gerichtsprozess ankommen lässt. Das sollte nicht außer Acht gelassen werden wie die Tatsache, dass man einen widerrufenen Kredit innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen muss. Die entsprechende Finanzierung sollte also dann bereits gesichert sein.


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