Die 0 Prozent-Finanzierung
Was gibt es bei zinslosen Krediten zu beachten?
Mit zinsfreien Krediten locken oft die Haus- oder Partnerbanken von Autoherstellern, Elektronikmärkten, Baumärkten, Kaufhäusern, Küchenstudios, Einrichtungshäusern und Versandhändlern.
Damit soll natürlich der Umsatz angekurbelt werden, indem Kunden, welche eine Anschaffung nicht bar bezahlen wollen oder können, zum Kauf überredet werden.
Mit dieser produktbezogenen Finanzierung wird zumindest für kleinere Anschaffungen auch dem Umstand begegnet, dass Banken Kredite meist erst ab 2.500 Euro Kreditsumme vergeben.
Die sogenannten Point-of-sale-Finanzierungen (also direkt im Geschäft geschlossene Kreditverträge) sind immer mehr im Kommen. Das Volumen stieg von 2,4 Mrd. Euro im Jahr 2008 um beeindruckende 79 Prozent auf 4,3 Mrd. Euro im Jahr 2010.
Wie funktioniert die Null-Prozent-Finanzierung des Händlers?
Der Händler bietet den zinslosen Kredit immer über die von ihm gewählte Bank an. Die Laufzeit beträgt dabei meist zwischen sechs und zwölf Monaten - mitunter auch 18 oder 24 und in Einzelfällen bis zu 100 Monaten. Damit kann der Händler seinem Kunden bequeme monatliche Raten für die Neuanschaffung ermöglichen. Damit sich das Geschäft für den Händler lohnt, kann für den Kredit eine Mindestsumme gelten.
Bevor der Kredit jedoch gewährt wird, besteht die Bank und auch der Gesetzgeber auf einer Bonitätsprüfung. Diese wird bei der SCHUFA angefragt und resultiert in einem Score, der die Kreditwürdigkeit ausdrückt und letztendlich zum Entscheid für oder gegen den Kredit führt.
Vorsicht vor versteckten Kosten!
Der vermeintlich kostenlose Kredit kann durch versteckte Gebühren schnell teurer werden als gedacht. Mitunter sogar teurer als ein Dispokredit bei der Hausbank. Denn auch wenn keine Zinsen anfallen, heißt das nicht, dass der Kredit kostenlos ist. Natürlich sind Null-Prozent-Angebote immer auch ein Marketinginstrument des Händlers um seien Umsatz anzukurbeln - jedoch können auch Extrakosten im Kreditvertrag versteckt oder Voraussetzung für diesen sein. Achten Sie daher auf den effektiven Jahreszins (Effektivzins), in welchen alle anfallenden Gebühren mit einberechnet werden müssen.
- Restschuldversicherung
Für den Fall, dass die monatlichen Raten aufgrund von Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder Tod nicht mehr weitergezahlt werden können, springt die Restschuldversicherung ein. Diese ist jedoch teuer und in den meisten Fällen laut Verbraucherschützern schlicht unnötig. Daher sollte darauf verzichtet werden und man sich auch nicht darauf drängen lassen. Man ist nicht verpflichtet, solch eine Versicherung abzuschließen. Die Kosten hierfür betragen bis zu 0,7 Prozent der Kreditsumme - und zwar monatlich. Damit kommen die Kosten schnell in Bereiche eines Dispokredites. - Bearbeitungsgebühren
Sind laut BGH-Urteil vom Mai 2014 zwar unzulässig, konnten den Kredit aber bis dahin teurer machen als gedacht. Bei einer Gebühr von zwei Prozent ist ein 2000-Euro-Kredit immerhin um 40 Euro teurer geworden. Falls Sie so einen Kreditvertrag mit Bearbeitungsgebühr abgeschlossen hatten, können Sie diese Gebühren übrigens zurückverlangen. - Kontoführungsgebühren
Falls die Bank für die Aufnahme des Kredit auf einem eigens dafür angelegtem Konto besteht, können hier einmalige oder laufende Kontoführungsgebühren anfallen. Lassen Sie sich nicht darauf ein. - Preisaufschlag
Einige Anbieter kalkulieren ihre Kosten für die zinsfreie Finanzierung auch bereits in die Anschaffungspreise ein. Lassen Sie sich also nicht von der bunten verlockenden Werbung täuschen. Vergleichen Sie die Preise für Ihre Neuanschaffung in Ruhe. Mitunter können Sie hierbei noch etliche Euro sparen. Eine Nullprozent-Finanzierung kann darauf hinweisen, dass der Händler teurer ist als solche, die keine Finanzierung subventionieren. - Keine Rabatte
Ratenkäufer müssen in den meisten Fällen auf lukrative Rabatte (vor allem beim Autokauf) verzichten, die Barkäufer vom Händler einfordern können. Daher sollte dies bei der Anschaffung und der Kreditüberlegung sorgfältig einkalkuliert werden. - Ladenhüter
Vorsicht ist auch geboten, wenn die zinslose Finanzierung nur für bestimmte Artikel und Produkte angeboten wird. Dies kann darauf hindeuten, dass der Händler diese loswerden möchte, da es bereits aktuellere und bessere Modelle gibt. Sie sollten die Finanzierung und den Kauf also nicht spontan abschließen, sondern nur wenn Sie das spezielle Produkt ohnehin erworben hätten.
Achtung vor Überschuldung
Die verlockenden zinsfreien Kredite verleiten so machen zu einem Konsum über seine Verhältnisse. Denn es wird beim Kauf schnell verdrängt, dass die monatlichen Raten zwar gering scheinen, sich jedoch zu Beträgen aufsummieren, die manch einen schnell in finanzielle Bedrängnis kommen lassen. Ist man dann dazu genötigt, die Raten mit einem teuren Dispokredit zu tilgen, ist der Schritt zur Überschuldung nicht mehr weit.
Falls man seine Raten garnicht mehr bezahlen kann, ist der Kreditgeber berechtigt, den Kredit zu kündigen und kann die komplette Restsumme inklusive Zinsenschädigung auf einmal verlangen. Zusätzlich drohen auch Mahn- und Verzugskosten und ein unangenehmer Negativeintrag bei der SCHUFA.
Tappen Sie also nicht unbedarft in die Schuldenfalle indem Sie über Ihre Verhältnisse leben.
Häufige Fragen:
- Kann ich mehrere Kleinkredite auf einmal aufnehmen?
Wenn dies Ihre Bonität hergibt und die Bank (auch anhand der SCHUFA-Abfrage) entscheidet, Ihnen einen zusätzlichen Kredit zu gewähren, ist dies möglich. Wir raten Ihnen jedoch dringend, nicht die Übersicht über Ihre Finanzen zu verlieren. Führen Sie eine penibel aktualisierte Liste mit den laufenden Ausgaben (wozu selbstverständlich auch die Kreditraten gehören) und Einnahmen und planen Sie zudem ausreichend Puffer ein.
Vermeiden sollten Sie auf jeden Fall ein "auf Kante" genähtes Girokonto, welches aufgrund der monatlichen - zwar in Anbetracht des Kaufbetrags gering erscheinenden, jedoch dennoch zu leistenden - Raten immer mal wieder ins Minus rutscht und dann teure Dispozinsen fällig werden. - Kann ich die Null-Prozent-Finanzierung widerrufen?
Ab März 2016 ist dies nun möglich, da der deutsche Gesetzgeber eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzen musste. Bislang konnten Verbraucher zwar laut § 491 BGB innerhalb von zwei Wochen nach Kreditabschluss von einem Kreditvertrag zurücktreten, jedoch waren die Vorraussetzungen für eine Kündigung, dass der Kreditbetrag über 200 Euro liegt und dass Kreditzinsen vereinbart wurden. Für zinsfreie Kredite war eine Kündigung bzw. ein Widerruf daher in den meisten Fällen nicht möglich. Ausnahmen hiervon wurden nur gemacht, wenn im Kreditvertrag noch versteckte Kosten (Bearbeitungsgebühr oder Restschuldversicherung) enthalten waren - es sich also nicht um eine "Gratisfinanzierung" handelte.
Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich (am besten auf zwei Wegen) erfolgen und bedarf keiner Gründe.
Weiterhin ist es wichtig zu wissen, dass der Kaufvertrag und der Kreditvertrag getrennte Rechtsgeschäfte sind. Selbst wenn man den Artikel also wieder zurückgeben kann oder dieser aufgrund einer Gewährleistung zurückgenommen wird, läuft die Null-Prozent-Finanzierung meist dennoch weiter. Das ist insbesondere dann ärgerlich, wenn der Händler sich mit der Rückzahlung des Kaufbetrags Zeit lässt oder darüber ein Streit entfacht. Der Bank ist dies egal und will von Ihnen als Vertragspartner die monatlichen Raten bezahlt wissen.
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