Null-Prozent-Finanzierung bei Warenrückgabe

Wie der Bundesgerichtshof (BGH) nun in letzter Instanz festgestellt hat, laufen 0-Prozent-Kredite, die über den Händler abgeschlossen wurden, weiter, auch wenn die Waren z.B. wegen Mangelhaftigkeit zurückgegeben wurde.

Im konkreten Fall ging es um den Kauf von 2 Türen inklusive Montage im Wert von 6.400 Euro. Diese hatte der Käufer über die mit dem Baumarkt kooperierende Santander Consumer Bank durch ein kostenfreies Darlehen finanzieren lassen. Die Bank zahlte dem Baumarkt schließlich 6.000 Euro aus. Der Baumarkt hatte mit dieser Provision also sein Geschäft angekurbelt und einen Neukunden gewonnen.

Dieser war mit den gelieferten und montierten Türen aber ganz und gar nicht zufrieden. Die schwerwiegenden Mängel wurden auch von einem Gutachter bestätigt, so dass er von seinem Kauf zurücktrat und auch die monatlichen Raten nicht mehr bezahlen wollte. Die Santander Consumer Bank beharrte jedoch auf ihren Forderungen und bekam Recht - der Kreditvertrag läuft weiter, der Kunde muss sich an den Händler wenden um die Kreditsumme von 6.000 Euro gegenfinanzieren zu können.

Abgrenzungen des Urteils
Dieses Urteil gilt ausdrücklich nur für Fälle von Null-Prozent-Finanzierungen, welche vor August 2011 abgeschlossen wurden.
Zum einen gelten Verbraucherschutzrechte bei kostenlosen Krediten nicht umfassend. Dieser kann dann die Rückzahlung des Kredits nicht verweigern, wenn er den Kaufvertrag berechtigt angefochten oder aufgelöst hat. Dieser sogenannte Einwendungsdurchgriff gilt nämlich nicht für zins- und gebührenfreie Kreditverträge.
Zum anderen gilt ab August 2011 ein verschärftes Verbraucherschutzrecht


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