Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 26.03.2020 ein Urteil gefällt, wonach viele Verbraucherkreditverträge offenbar nachträglich widerrufen werden können.
Grund ist eine ungültiger sogenannter Kaskadenverweis. Diese weitverbreitete Formulierung ist für den normalen Verbraucher nur schwer zu verstehen und demzufolge nicht mit europäischem Recht vereinbar.
Problem dabei ist, dass sich dieser Kaskadenverweis in den Mustertexten des deutschen Gesetzgebers befand. Banken, die ihre Verträge präzise nach diesem Muster formuliert haben, genießen daher u.U. Musterschutz. Die Rechtsprechung an deutschen Gerichten ist hier gegensätzlich. Wurde die Formulierung hingegen nicht vollständig übernommen - also z.B. angepasst, ergänzt, gekürzt oder unzureichend hervorgeben, sehen die Karten für einen erfolgreichen Widerruf besser aus.
Besonderheit bei diesem Urteil ist außerdem, dass hier nicht nur Immobilienfinanzierungen betroffen sind, sondern grundsätzlich alle Verbraucherkredite, wie z.B. für die Anschaffung eines PKW oder Elektronikgeräten. Konkret geht es um Kredit- und Leasing-Verträge seit Juni 2010. Bei Baufinanzierungen hingegen nur bis März 2016.
Interessant ist das Urteil vor allem deswegen, weil mittlerweile bekanntlich das Zinsniveau bedeutend geringer ist als damals - also teils hohe Zinsbeträge zurückgefordert werden können. Da sich die Banken gegen den Widerruf zur Wehr setzen, sollte sich der Streitwert also lohnen und der Widerruf nicht auf eigene Faust, sonder mit rechtlicher Unterstützung angegangen werden