Wann sind Kreditkosten von der Steuer absetzbar?

Erfahren Sie hier, ob und unter welchen Umständen die Kreditkosten steuerlich absetzbar sein können.

Zinsen eines Kredites von der Steuer absetzen? [© Denis Junker - Fotolia.com]

Vor allem für größere und längerfristig genutzte Anschaffungen, wie Immobilien und Autos werden Kredite aufgenommen. Und gerade bei solchen Krediten mit hohen Summen und Laufzeiten von mehreren bis vielen Jahren fallen trotz derzeitigem Zinstief insgesamt vier- bis fünfstellige Kreditzinsen an.

Wir möchten Ihnen daher hier einen Überblick geben, wann Sie die Zinsen eines Kredites steuerlich geltend machen können:

Immobilienkredite
Wer eine Immobilie finanziert, kann die Zinsen lediglich steuerlich geltend machen, falls er diese vermietet oder verkauft. Sie werden vom Finanzamt dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung anerkannt. Es ist bei der Anerkennung als Werbungskosten jedoch wichtig, dass tatsächlich Einnahmen mit der Immobilie erzielt werden und die Kosten der Sicherstellung dieser Einnahmen sicherstellen. Das ist z.B. der Fall, wenn das Dach eines Hauses repariert oder erneuert wird und dafür ein Kredit aufgenommen wurde. Auch Modernisierungen, die den Wert der Immobilie und damit der Einnahmen steigern, fallen darunter.

Dieser Kredit muss dann aber auch eindeutig der vermieteten oder zu verkaufenden Immobilie zugeordnet sein, damit der Finanzbeamte die Chance hat, eine eindeutige Einordnung zu treffen und die Absetzbarkeit bestätigt. Dies ist vor allem bei teilweiser Vermietung eines Hauses oder bei einer Doppelhaushälfte zu beachten, bei der die andere Hälfte vom Vermieter selbst bewohnt wird. Die saubere Trennung sollte in solchen Fällen über ein gesondertes Konto erfolgen.

Beruflich bedingte Zweitwohnung
Wer in einer anderen Stadt eine Zweitwohnung unterhält und dafür einen Kredit aufnehmen muss, kann auch die hierfür anfallenden Kosten von der Steuer absetzen. Entsprechende finanzielle Aufwände (Umzugskosten, Miete, Nebenkosten, Renovierungskosten, Maklerkosten) für die der Kredit aufgenommen wurde, müssen sauber belegt werden.

Fahrzeugkredit
Wird ein Auto per Kredit gekauft, so ist für die steuerliche Absetzbarkeit der Kreditzinsen ebenso der Verwendungszweck des Fahrzeugs maßgeblich: Wird dieses ausschließlich geschäftlich genutzt (also der Erzielung von Einnahmen dient), können die Zinsen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Wenn das Fahrzeug auch privat genutzt wird, muss entsprechend des Fahrtenbuchs der private Anteil herausgerechnet werden. Kreditzinsen für rein oder überwiegend privat genutzte Autos können nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Betriebliche Ausgaben und Investitionen
Wird von einem Selbstständigen ein Kredit aufgenommen um betrieblich veranlasste Ausgaben zu tätigen (z.B. für Büroausstattung, Rechner oder Maschinen), so zählen auch diese Zinsen als Betriebsausgaben. Selbstverständlich müssen die entsprechenden Ausgaben dabei über ordentliche Rechnungen belegt werden.

Fazit:
Kreditzinsen werden vom Fiskus nur steuerlich angerechnet, wenn diese den Zweck der Erzielung von Einnahmen dienen oder diese sichern sollen. Rein private Kredite (z.B. für eine Hochzeit, den Urlaub oder den Bau des Eigenheims) können nicht steuerlich berücksichtigt werden.

Bearbeitungsgebühren für den Kredit können übrigens nicht von der Steuer abgesetzt werden. Aber dieses sind nach entsprechenden BGH-Urteilen ohnehin unzulässig und können ggf. noch zurückgefordert werden.


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