Kredit für Selbständige

Besonderheiten von Krediten für Selbstständige

Kredite für Selbstständige haben die Besonderheit, dass dem Kreditgeber keine  gesicherten, arbeitsvertraglich festgeschriebenen Einnahmen des Kreditnehmers garantiert werden können, mit denen die Bank das Kreditrisiko kalkulieren kann.

Selbständige sind von der Zahlungsmoral, Zahlungskraft und den Aufträgen ihrer Kunden abhängig und können auch ohne eigenes Verschulden leicht in eine finanzielle Schieflage geraten. Dadurch besteht das Risiko, dass sie ihren Ratenzahlungen bzw. Kreditverpflichtungen nicht mehr hinreichend nachkommen können.

Damit unterscheiden sie sich Kredite für Selbständige auch von normalen Privatkrediten in Punkto Laufzeit, Kreditsicherheiten und Konditionen.

Wenn die Bank während der Kreditlaufzeit der Meinung ist, die Bonität des Kunden hätte sich gravierend geändert - etwa weil dieser zwei oder drei schwache Monate hatte - kann es passieren, dass die Kreditsumme sofort fällig gestellt und eingetrieben wird.

Auf der anderen Seite müssen gerade Selbständige womöglich aufwändige Investitionen tätigen um Ihre Firma und den Geschäftsbetrieb anzukurbeln bzw. zu modernisieren. Diese Anschaffungen und Ausgaben können meist nicht mit einem Ruck gestemmt werden, sondern müssten nach und nach beglichen werden: und hier kommt ein Kredit für Unternehmer ins Spiel. Dafür muss der Betrieb jedoch eine gute Entwicklung und solide Umsatzzahlen in der Vergangenheit vorweisen können, um das Vertrauen der Bank zu gewinnen.

Gründer und Neuselbstständige
Wenn die Banken durch ausbleibende oder variable Gehaltszahlungen merken, dass sich ein Kunde selbstständig gemacht hat, passiert es oft, dass der bestehende Dispokredit einfach gekündigt wird. Steht man zu diesem Zeitpunkt im Minus, kommen dazu gern noch unangemessene Konditionen für die Rückzahlung.

Wer gilt als selbstständig?

Selbständige sind per volksweisheitlicher Definition selbst und ständig tätig. Sie sind also nicht angestellt oder von einem einzigen Auftraggeber abhängig. Hier hat der Gesetzgeber auch festgeschrieben, dass mindestens drei Auftraggeber vorhanden sein müssen, wobei ein einzelner davon auch nicht mehr als 5/6 des Umsatzes generieren darf. Ansonsten gilt man als scheinselbstständig - und das kann auch für den Auftrag- oder dann besser Arbeitgeber unangenehme finanzielle Folgen haben. Das soll hier jedoch nicht von Interesse sein.

Die Selbständigen werden unterschieden in Gewerbetreibende mit Gewerbeschein und Freiberufler, welche Tätigkeiten ausüben, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Dies sind selbstständige ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Zum Beispiel fallen hier freischaffende Künstler, Designer, Journalisten, Anwälte, Ärzte und Hebammen darunter.

Selbständigen-Kredit ohne oder trotz SCHUFA?

Da der Selbstständige dem Kreditgeber wie oben erwähnt kein geregeltes Einkommen als Sicherheit bieten kann, ist für die Kreditvergabe eine positive SCHUFA-Auskunft umso wichtiger. Daher werden auch von Banken und anderen Kreditinstituten keine Kredite ohne SCHUFA vergeben. Die einzige Chance einen SCHUFA-freien Kredit zu erhalten ist von Privat. Hier spielen meist persönliche oder soziale Motive eine Rolle, da auch Privatleute Ihr Geld nicht verlieren sondern vermehren wollen.

Sollte die SCHUFA-Auskunft negativ sein, so kann der Selbständige dennoch auf einen Kredit hoffen. Nämlich dann, wenn seine derzeiten Umstände und wirtschaftliche Gesamtsituation höher bewertet wird als seine Kredithistorie. Für solche sogenannten Kredite trotz SCHUFA für Selbstständige gibt es spezialisierte Anbieter, welche sich ihren Aufwand und das Risiko jedoch meist durch höhere Bearbeitungsgebühren oder höhere Zinsen bezahlen lassen.

Tipps zur Aufnahme eines Kredits als Selbstständiger

  • Nicht entmutigen lassen! Wenn Sie einen ausgereiften und soliden Plan in der Tasche haben und Geld benötigen, um diesen zu verwirklichen, sollten Sie nicht bei der ersten Absage einer Bank die Flinte ins Korn werfen. Gehen Sie zur nächsten Bank und lassen Sie nicht locker. Manchmal lohnt es sich für die eine Bank einfach nicht, wegen eines relativ geringen Kreditbetrags oder der Bearbeitung eines Förderkredits, sich die Arbeit zu machen. Das kann bei der nächsten Bank mit einer anderen Politik schon wieder ganz anders aussehen.

Voraussetzungen für die Kreditgewährung

Die besonderen Bedingungen der Kredite für Selbständige sollen im folgenden vorgestellt werden. Gerade bei Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern nutzen die Banken alle Möglichkeiten der Abtretung von Sicherheiten aus und lassen den Kunden alle finanziellen Details offenlegen.

  • Existenzgründer bekommen in der Regel keinen Privatkredit, da sie sich zunächst bewähren und erfolgreich wirtschaften müssen. Die selbstständige Tätigkeit muss also mindestens ein, eher zwei bis manchmal drei Jahre bestehen. 
  • Dieses erfolgreiche Wirtschaften muss je nach Kreditgeber mittels BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung), Bilanzen, Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) und/oder den letzten Einkommensteuerbescheiden dargelegt werden.
  • Oft wird auch der Nachweis eines regelmäßigen monatlichen Mindesteinkommens erwartet. Als Richtwert sind hier 2.500 Euro netto zu nennen.
  • Wenn der Selbständige verheiratet ist, muss meist auch der Ehepartner den Kreditvertrag mit unterschreiben.
  • Der Geschäftssitz muss innerhalb Deutschlands liegen - zumindest wenn bei deutschen Banken und Kreditinstituten angefragt wird.
  • Zum Thema SCHUFA-Auskunft lesen Sie bitte den gesonderten Abschnitt nach. Diese sollte jedoch der Einfachkeit halber positiv sein.
  • Falls Sicherheiten, wie Immobilien, Spareinlagen oder Lebensversicherungen existieren, werden die Chancen für einen Kredit erhöht. Auch Bürgen (z.B. Eltern) wirken sich positiv auf die Kreditvergaben und ggf. die Konditionen aus.
  • Als letzte Sicherheit wird in einigen Fällen auch der Abschluss einer Restschuldversicherung bzw. Kreditausfallversicherung für eine positive Kreditzusage vorausgesetzt.

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