Seit 2012 haben Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit kommen, keinen Rechtsanspruch mehr auf die Gründerförderung. Zudem wird diese statt 9 Monate nur noch 6 Monate ausgezahlt. Dieser Grund sowie die allgemeine Verbesserung des Arbeitsmarktes sorgt in diesem Jahr für einen Rückgang der geförderten Gründungen auf ein Drittel im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Vorrang hat nun die Vermittlung von Arbeitslosen in Beschäftigungsverhältnisse. Damit will die Bundesregierung allein in diesem Jahr mehr als eine Milliarde Euro einsparen. Studien zeigen zwar, dass ein Großteil der geförderten Gründer nach der Förderung nicht mehr arbeitslos werden, jedoch hätten angehende Selbstständige, welche ohnehin gegründet hätten, die Gründerförderung als Geschenk mitgenommen.
Erschwerend zum fehlenden Rechtsanspruch warten auf den Gründer über das bisherige Prozedere von Businessplan und Gründerkurs hinaus ein zehnseitiger Fragebogen, der korrekt ausgefüllt werden möchte. Gründerberater helfen hier nach wie vor gern.