Schuldnerberatung / Schuldenhilfe

Vor einer Kreditaufnahme gilt es zunächst, seine Finanzen - das heißt, sein Guthaben, die Verbindlichkeiten sowie die regelmäßigen und unregelmäßigen Einnahmen und Ausgaben - aufzuschlüsseln und auszuwerten.

Kommt man dann zu dem Schluss, dass man mehr Geld schuldet als zur Verfügung hat und sieht daraus keinen anderen Ausweg als einen Kredit aufzunehmen, sollten die Alarmglocken läuten. Der Weg zu einer einer staatlichen Schuldnerberatungsstelle oder zu einem privaten Schuldenberater sollte nun schleunigst beschritten werden. Die sogenannte Schuldensanierung hilft Ihnen, wieder auf die Beine zu kommen und verhindert, dass Sie sich durch einen teuren Kredit - sofern Sie überhaupt einen bekommen - noch mehr in Schwierigkeiten zu bringen.

Auch wenn die Wahrheit unbequem erscheint - ohne eine gründliche Neuordnung Ihrer Ausgaben und Einnahmen sowie nur durch Ihren eisernen Willen, sich aus einer Schuldnersituation zu befreien, haben Sie über kurz oder lang Schwierigkeiten, einen Fuß auf den Boden zu bekommen und Ihr Leben nach Ihren Vorstellungen zu leben.

In folgenden Fällen sollten Sie eine Schuldnerberatung aufsuchen:

  • Ihnen steht finanziell das Wasser bis zum Hals oder schon höher
  • grundlegende Lebenshaltungskosten (Miete, Strom) können nicht mehr beglichen werden, da das Einkommen nicht reicht oder keines erzielt wird
  • Ihr Konto wurde gepfändet
  • Ihr Lohn oder Gehalt wurde gepfändet
  • die Bank hat Ihren Kredit gekündigt
  • der Gerichtsvollzieher kündigt sich an oder war bei Ihnen
  • Gläubiger setzen Sie unter Druck

Staatliche Schuldnerberatung

Erster Anlaufpunkt sollten die staatlichen Schulderberatungen sein. Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung: www.bag-sb.de

Private Schuldnerberatungen

Neben den staatlichen Beratungsstellen gibt es in jeder Stadt auch private und gemeinnützige Angebote welche Ihnen bei der Schuldensanierung behilflich sind. Hierfür sollten Sie nach "schuldnerberatung STADT" googeln und erhalten eine - meist auch kartographische - Übersicht der Anbieter.

Achten Sie darauf, dass dieser eine anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle i.S.v. § 305 InsO ist. Die Beratung ist zumeist kostenfrei und die Mitarbeiter sollten der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen.

Beispiele für gemeinnützige Stellen zur Schuldenhilfe sind:

  • Caritasverbände
  • AWO
  • Diakonie

Schuldnerberatungen bieten u.a. folgende Leistungen an:

  • gemeinsames Erstellen eines Haushaltsplanes und Verringern der Ausgaben bzw. optimalere Nutzung der vorhandenen Mittel
  • Überprüfung der Forderungen von Gläubigern
  • Verhandlung mit Gläubigern
  • Hilfe bei der Schuldenregulierung
  • Versuch der Vermeidung einer Privatinsolvenz

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