Kredit in der Elternzeit

Worauf es bei der Kreditaufnahme während des Elterngeld-Bezugs ankommt

Grundlegendes zur Elternzeit und zum Elterngeld

Die Geburt eines Kindes ist für eine Familie eine aufregende Zeit. Alles ändert sich und man will dabei sein wenn das Baby die Welt kennenlernt. Damit sich auch Berufstätige um ihr Baby kümmern können, hat der Staat das Elterngeld eingerichtet, das in den ersten 14. Babymonaten unter bestimmten Voraussetzungen und nach gewissen Regelungen gezahlt wird:

  • es erhalten leibliche oder auch Adoptiveltern sowie in Ausnahmefällen auch Verwandte bis zum 3. Grad (also Großeltern oder Geschwister)
  • empfangsberechtigt sind neben normalen Arbeitnehmern auch Beamte, Selbstständige, Studierende, Auszubildende oder Arbeitslose,
  • die das Kind selbst betreuen, nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sind, mit den Kindern in einem Haushalt leben und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben

Die Berechnung erfolgt anhand des Elterngeldes erfolgt nach dem letzten durchschnittlichen Nettoeinkommen. Es beträgt je nach Einkommen 65 bis 67 Prozent dessen. Für Geringverdiener kann es bis zu 100 Prozent betragen. Mindestens aber 300 Euro und maximal 1.800 Euro. Eltern können sich die 14 Monate Elterngeldanspruch teilen (ein Elternteil kann dabei max. 12 Monate Elterngeld erhalten). Bei Alleinerziehenden oder wenn beide Eltern gleichzeitig Elternzeit nehmen (Partnermonate), dann wird noch zwei weitere Monate gezahlt.

Besonderheiten einer Kreditaufnahme während der Elternzeit

Wer sich in Elternzeit befindet, genießt gleichzeitig auch einen vom Gesetzgeber eingerichteten Kündigungsschutz. Auch acht Wochen davor bzw. für Frauen ab Information des Arbeitgebers über die Schwangerschaft. Der Kündigungsschutz kann im Ausnahmefall nur behördlich gelockert werden - etwa wenn es für kleinere Betriebe durch die Elternzeit zu wirtschaftlichen Existenzbedrohung kommt. Bei schweren Vertragsverletzungen des Arbeitnehmers oder kriminellen Handlungen zu Ungunsten des Arbeitgebers greift der Kündungsschutz übrigens nicht.

Nach Ende der Elternzeit und des Mutterschutzes gelten übrigens wieder die normalen Kündigungsregelungen.

Da Elterngeld und Kindergeld kein Einkommen im Sinne einer Kreditsicherheit darstellen, sondern staatliche Transferleistungen sind, gelten bei einer Kreditaufnahme in der Elternzeit gewisse Besonderheiten:

  • Kleinkredite bis 5.000 Euro werden bei entsprechendem Einkommen laut gültigem Arbeitsvertrag vor und perspektivisch dann nach der Elternzeit meist problemlos auch ohne zusätzliche Sicherheiten gewährt
  • darüber hinaus (etwa für Immobilienfinanzierungen) sollte der Partner, der nicht in Elterzeit ist ein entsprechend hohes Einkommen haben und als alleiniger oder gemeinsamer Kreditnehmer fungieren
  • falls der Elternteil in Elternzeit alleinerziehend ist, wird je nach Höhe des bisherigen Einkommens ein Bürge erfordlich sein (z.B. die Eltern)

Tipps: Kredit trotz Elternzeit

  • Zunächst sollte der Kreditbedarf natürlich genau geprüft werden: Ist die Anschaffung wirklich nötig und können sich vielleicht auch die neuen Großeltern daran beteiligen? Sicherlich verschlingen Erstausstattung für das Baby und ggf. auch Umbauarbeiten stolze Sümmchen - aber vielleicht tut es auch erst einmal eine Nummer kleiner oder kaum gebrauchte Second-Hand-Ware.
  • Auch sollte zum Wohle des Babys in der Elternzeit nicht am Limit, sondern mit ausreichend Luft für unvorhergesehene Ausgaben finanziert werden - also lieber die Kreditlaufzeit etwas erhöhen und damit die Raten senken.
  • Wenn möglich sollten kostenlose Sondertilgungen vereinbart werden, damit nach der Elternzeit - wenn also wieder das normale Gehalt zur Verfügung steht - schneller entschuldet werden kann. Mit sinkender Kreditlaufzeit sinken damit auch die Zinskosten und auch der Schufa-Eintrag ist eher gelöscht.
  • Auch Lebensversicherungen oder Immobilien sind von den Banken gern als Sicherheit gesehen und können sich zinssatzsenkend auswirken.
  • Vergleichen Sie verschiedene Angebote (etwa von Direktbanken im Internet und auch Ihrer Hausbank) und entscheiden Sie am Ende nicht nur nach dem attraktivsten Zusatz, sondern auch nach der Kreditausstattung (also etwa besagte Sondertilgungsmöglichkeiten oder der Möglichkeit von Ratenpausen)
  • Für kleinere Ausgaben sollte man lieber nicht den verführerischen Dispo des Girokontos verwenden oder nur wenige Tage nutzen. Durch die oft beträchtlichen Zinssätze lohnt sich ggf. auch schon ein Kleinkredit zu weitaus günstigeren Zinsen.

Kreditaufnahme noch in der Schwangerschaft

Wer den Kredit schon während der Schwangerschaft im Internet abschließt, hat noch seine normalen Gehaltsnachweise zur Verfügung und muss den Kreditabschluss nicht verkomplizieren. Eine Schwangerschaft muss bei der Kreditaufnahme nicht angegeben werden bzw. kann verschwiegen werden. Weiterhin ist die Haushaltsrechnung, die die Bank anstellt günstiger, da weniger Ausgaben kalkuliert werden als mit einem Baby.

Beachten sollte man beim Kredit während der Schwangerschaft weniger sein Gewissen, sondern die kühle Kalkulation der regelmäßigen Einnahmen und prognostizierten Ausgaben wenn das Baby schließlich da ist und nach dem Mutterschutz die Elternzeit läuft. Gibt die mit ausreichend Puffer grünes Licht für eine Finanzierung per Kredit, sollte man sich nicht scheuen, den Kredit zu beantragen und aufzunehmen.

Laufender Kredit und Schwangerschaft bzw. Elternzeit

Droht sich bei einem laufenden Kredit durch Schwangerschaft und entsprechende Einkommenseinbußen in der Elternzeit an, dass die Kreditraten nicht mehr weiter gezahlt werden können, sollte in jedem Fall rechtzeitig das Gespräch mit der kreditgebenden Bank gesucht werden. Wenn der Bankberater wieder Erwarten nicht weiterhelfen kann, bitten Sie freundlich um ein Gespräch mit seinem Chef oder seiner Chefin.

Grundsätzlich ist die Bank nämlich an einer gütlichen Einigung interessiert. Lassen Sie es nicht auf den Ernstfall ankommen, indem Sie die Raten nicht mehr zahlen können und Ihnen der Kredit gekündigt wird. Möglichkeiten für eine Lösungen wären z.B. eine Stundung des Kredites, eine Umschuldung oder die Erhöhung der Laufzeit des Kredits mit daraus resultierenden geringeren Raten.


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