Stundung eines Kredits

Kreditorial-Glossar: Definition & Tipps

Mit der Stundung eines Kredits wird die vorübergehende Aussetzung der Tilgung bezeichnet. Diese muss mit dem Kreditgeber/Gläubiger während der Kreditlaufzeit vereinbart werden, da sie in den allermeisten Fällen eine Abweichung von den ursprünglich vereinbarten Kreditbedingungen bedeutet. Die Stundung wird angewandt, wenn der Kreditnehmer vorübergehende finanzielle Engpässe hat, jedoch gewillt ist, seinen Kredit vollständig zurückzuzahlen. Falls eine Stundungsmöglichkeit bereits im Kreditvertrag vorgesehen ist (Stichwort Ratenpause), sind die individuellen Bedingungen diesem zu entnehmen.

Prozedere bei einer Stundung

Der Kreditgeber muss der nachträglichen Vereinbarung einer Stundung nicht zwangsläufig zustimmen, ist jedoch gut beraten, die vorrübergehenden Ratenreduzierung zu gewähren, um den guten Willen der Rückzahlung seiner Forderung zu respektieren. Wenn der Kreditnehmer nicht zahlungsfähig ist und der Kreditgeber auf der vertragsgemäßen Rückzahlung besteht, bleibt ihm im Regelfall nur der mühsame Weg der Mahnung und Vollstreckung mit ungewissem Ende.

Die monatlichen Raten werden bei einer Stundung in der vereinbarten Zeit um den Tilgungsanteil reduziert, so dass nur noch die Zinsen zu entrichten sind. Es tritt dabei weder ein Verzug noch eine Verjährung ein.

Möglich ist die Stundungsvereinbarung zwar auch mündlich, jedoch sollte zwecks der besseren Beweisbarkeit die Schriftform gewählt werden. Falls die während der Stundung ausgebliebenen Tilgungen nicht nachgezahlt werden, verlängert sich die Kreditlaufzeit natürlich um die Stundungsdauer.


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