Verpfändung von Wertgegenständen

Kapital mit der Veräußerung von z.B. Autos, Schmuck und Lebensversicherungen erhalten

Was versteht man unter Pfandleihe?

Ein Pfandhaus (oder Leihhaus) ist ein in den Landesgesetzen geregelte Pfandleihanstalt, welche dem Kunden ein Darlehen gegen die Annahme eines Wertgegenstandes gewähren. Der Gegenstand kann dabei Schmuck (z.B. eine Goldkette oder eine Brosche), ein Fahrzeug (z.B. ein Auto oder ein Motorrad) aber auch eine Lebensversicherung sein Das Darlehen beträgt dabei zwischen 25 und 50 Prozent des aktuellen Wertes des Gegenstandes.

Dadurch, dass die Kreditwürdigkeit beim Kredit über Pfandleihen nur von der Bewertung des beliehenen Guts abhängt, ist diese Form des Darlehens z.B. auch für Arbeitslose problemlos möglich. Auch ansonsten ist die Zielgruppe alters- und gesellschaftsschichtmäßig breit gefächert – vom Arzt und Lehrer über den Freiberufler bis hin zum Studenten verzeichnen die Pfandleiher ihre Kunden.

Gründe und Vorteile

  • Sofortkredit: Es besteht ein kurzfristiger Liquiditätsengpass, welcher mit der Belehnung eines Eigentums überbrückt werden soll – es wird dadurch ein Notverkauf oder die Kosten von unbezahlten Rechnungen vermieden
  • es werden Wertgegenstände geerbt, welche einem nicht gefallen und einfach zu Geld gemacht werden sollen
  • für die Aufnahme von Kleinkrediten im Bereich von etwa 500 bis 2.000 Euro ist das Leihhaus eine gute Alternative zum bürokratischen Kreditantrag bei einer Bank – falls die Bank ein Darlehen in dieser Höhe überhaupt anbietet.
  • in der Urlaubszeit wird der wertvolle Schmuck verpfändet, damit dieser sicher beim Auktionshaus eingelagert wird und bei einem eventuellen Einbruch während der längeren Abwesenheit nicht gestohlen werden kann
  • es besteht derzeit kein festes Einkommen oder es existiert ein negativer SCHUFA-Eintrag – solange der zu beleihende Gegenstand wertvoll ist, spielt dies bei der Pfandleihe keine Rolle. Die Vergabe des Kredits erfolgt ohne Bonitätsprüfung.

Prinzip: Voraussetzungen und Vorgehensweise

  • der Interessierte (Mindestalter 18 Jahre) kommt mit seinem Wertgegenstand zum Pfandhaus
  • der Pfandleiher schätzt den Gegenstand und erteilt eine Zusage oder Ablehnung
  • im Falle einer Zusage, erhält der Kunde ein verzinstes Darlehen – meist im Bereich von 25 bis 50 Prozent des Schätzwertes ausgezahlt
  • der Schuldner hat nun bis zum festgelegten Termin (gesetzlich sind mindestens drei Monate geregelt) Zeit, das Darlehen inklusive Zinsen (bis zu acht Prozent monatlich) und Gebühren zurückzuzahlen
  • wird die Summe auch nach einem Monat Überziehungsmöglichkeit nicht beglichen, so wird der verpfändete Gegenstand öffentlich versteigert
  • falls bei der Versteigerung ein höherer Betrag als das Darlehen inklusive Zinsen und allen Gebühren erzielt wird, so erhält der Kunde die Differenz (den Überschuss) ausgezahlt
  • sollte die Versteigerung erfolglos sein, hat der Pfandleiher nun die Möglichkeit, den Gegenstand zu verkaufen (es muss vorher also zwingend eine öffentliche Versteigerung stattgefunden haben).

Sonderfall: Kfz-Beleihung

Populär geworden ist auch die Belehnung von Fahrzeugen, wie Autos und Motorrädern. Hierbei kann das Fahrzeug meist sogar weitergenutzt werden (Ausnahme: Luxusmarken, wie z.B. Porsche, Bugatti und Maserati). Es wird im Regelfall der Händlereinkaufspreis zur Beurteilung herangezogen. Je nach Marke, Modell, Kilometerstand, Zustand und Baujahr wird dann bis zu 60 Prozent ausbezahlt. Der Kunde überlässt dafür nur den Reserveschlüssel und natürlich den unterschriebenen Pfandbrief.

Einschätzung

Pfandleihe boomt
In den letzten Jahren stieg die Zahl der Beleihungen und auch die Umsätze im Pfandleihegeschäft. Gründe sind hier unter anderem der steigende Goldpreis und auch die zunehmende Zurückhaltung der Banken bei der Kreditvergabe.

Sicheres Geschäft für die Pfandhäuser
Ein Großteil der Kunden zahlt das Darlehen nach mehreren Monaten wieder zurück. Durch den Pfand und die überschaubare Laufzeit ist dies nachvollziehbar. Sollte die Frist verstrichen sein, wird der Kunde nochmal angemahnt. Anschließend geht der Gegenstand in das Eigentum des Pfandhauses über. Im Falle einer Kfz-Beleihung wird ein Detektiv mit der Aufspürung und der Heranbringung des Fahrzeuges beauftragt.


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