Restschuldversicherung / Kreditausfallversicherung

Kreditorial-Glossar: Definition & Tipps

Allgemeine Informationen und versicherte Risiken

Eine Restschuldversicherung (auch bekannt als Kreditausfallversicherung, Restkreditversicherung oder Ratenschutzversicherung) wird meist über den Kreditgeber im Zuge des Kreditantrags vertrieben bzw. dem Kunden angeboten und soll - wie der Name bereits suggeriert - das Risiko des Kreditausfalls bzw. des Nichtzahlenkönnens der Raten absichern.

Diese Versicherung soll den Kreditnehmer bzw. seine Angehörigen vor einer Überschuldung schützen, wenn aus folgenden Gründen die Rückzahlung der Raten nicht mehr gewährleistet werden kann:

  • unverschuldete Arbeitslosigkeit (selbstverständlich muss der Kunde sich nachweislich um eine neue Stelle bemühen).
  • eingeschränkte Arbeitsfähigkeit durch einen Unfall oder eine längere Krankheit (länger als 6 Wochen)
  • Tod (wenn nicht durch eine Krankheit verursacht, welche schon vor Abschluss des Vertrags bestand)

Wenn der Versicherungsfall eintritt, übernimmt die Restschuldversicherung die Tilgung der ausstehenden Kreditsumme inklusive Zinsen. Aus diesem Grund ist sie auch relativ teuer und ihr Abschluss wird - auch wenn dies gesetzlich verboten ist - gern als Kriterium für die Kreditentscheidung hergenommen.

Leicht zur verwechseln, aber etwas anderes ist die Kreditversicherung, unter welchen man die Absicherung von Lieferantenkrediten versteht.

Tipps zur Restschuldversicherung - ist diese sinnvoll?

  • Die Versicherung verteuert den Kredit meist erheblich. Sollte die Verteuerung des Kredits mehr als 10 Prozent betragen, sollte von ihr abgesehen werden.
  • Sollte die Bank gegen den Willen des Kunden auf dem Abschluss der Versicherung bestehen, sollte man - wenn möglich - zu einer anderen Bank gehen.
  • Je höher die Kreditsumme ist, und je länger die Rückzahlung dauert, desto sinnvoller wird der Abschluss einer Restschuldversicherung. Auch wenn man kerngesund und seit Jahren im Job ist, kann sich dies leider auch relativ schnell ändern. Ab etwa 10.000 Euro Kreditsumme macht die RSV nach Verbraucherschützern Sinn.
    Bei kleinen Krediten verteuert diese den Kredit häufig so sehr, dass der effektive Jahreszins (in welchen die Versicherung nicht eingerechnet wird) jenseits der 20 Prozent liegen würde. 
  • Auch wenn es nur einen Hauptverdiener in der Familie gibt, ist eine RSV tendenziell anzuraten, die dann bei Krankheit (bei Krankengeldbezug) oder dessen Tod für die offenen Raten einspringt.
  • Vor der Unterschrift sollte der Vertrag und das Kleingedruckte genau durchgelesen und vor allem verstanden werden: Etwa zahlen manche Versicherungen erst nach einer dreimonatigen Karenzzeit und dann nur für ein Jahr. Oder sie zahlen garnicht, wenn man selbst kündigt, in der Probezeit gekündigt wird oder ein befristetes Arbeitsverhältnis ausläuft. Auch bei Vorerkrankungen ist Vorsicht geboten.
  • Wenn die RSV per Einmalprämie gezahlt muss und auf die Kreditsumme aufgeschlagen wird, ist die Bank verpflichtet, dies im Effektivzins zu berücksichtigen. Geschieht dies nicht und der Kunde kann dies nachweisen, hat dieser Anspruch auf die Anpassung (Senkung) der Zinsen auf die ausgewiesenen Effektivzinsen.
  • Sind bereits andere Versicherungen vorhanden, können diese auch genutzt werden: Eine Risikolebensversicherung kann als Sicherheit an die Bank abgetreten werden. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sollte geprüft werden, ob diese im Ernstfall auch für die Zahlung der Raten ausreichen würde.
  • Nur um Missverständnisse vorzubeugen: Die Restschuldversicherung wird nach Kreditende natürlich im Normalfall nicht zurückerstattet, da dies dem Grundprinzip einer Versicherung widerspräche.

Kosten, Berechnung und Vergleich der Restschuldversicherung

Die Kosten einer Restkreditversicherung lassen sich nicht pauschal bestimmen oder berechnen. Auch eine Formel existiert nicht. Die Berechnung erfolgt seitens des Anbieters in Abhängigkeit von der Kreditsumme, der Laufzeit und den individuellen Faktoren, wie Bonität, Alter oder beruflichen Parametern.

Erschwerend für einen Vergleich kommt hinzu, dass der Abschluss einer Restschuldversicherung freiwillig ist und damit nicht mit im effektiven Jahreszins berücksichtigt wird.

Vergleichen
Letztendlich bleibt nur die konkrete Anfrage bei wenigstens drei Anbietern, welche anhand der vorliegenden Daten ein maßgeschneidertes Angebot kalkulieren. Diese Angebote kann man dann bequem miteinander vergleichen. Dass sich ein Vergleich lohnt, hat die Finanzberatung FMH im März 2010 gezeigt: Dort offenbarte sich für einen Kredit über 10.000 Euro die Spanne der Kreditausfallversicherung von knapp 500 Euro bis zu rund 950 Euro.

Kündigung einer Restschuldversicherung

Für das Kündigen einer Restkreditversicherung gibt es zwei Gründe:

  • Entweder diese wird nicht mehr gewünscht:
    Ist der Vertragsabschluss noch keine 30 Tage her, kann im Regelfall und gemäß der vertraglichen Bedingungen vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht werden. Ist man jedoch erst nach Ablauf dieser 30 Tage der Meinung, dass man die Restschuldversicherung nicht mehr benötigt, kann man diese nur noch widerrufen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, etwa bei einer unzureichenden Widerrufsbelehrung.

    Trifft auch das nicht zu, bleibt nur die Kündigung - und zwar zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Kündigungsfrist sollte dem Vertrag zu entnehmen sein. Die früheste Kündigungsmöglichkeit kann von wenigen Monaten, über das Jahresende bis zu mehreren Jahren betragen.

    Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15.12.2009 können etliche Kreditverträge mit Restschuldversicherung ungültige bzw. unzureichende Widerrufsbelehrungen enthalten, da diese sich nicht aufeinander beziehen. Dies betrifft laut Experten 80 Prozent der Verträge, die zwischen 2002 und 2009 geschlossen wurden. Sollten Sie den Verdacht haben, dass dies auf Ihren Fall zutrifft, sollten Sie sich professionelle rechtliche Unterstützung suchen, da es hier schnell um einen mittleren vierstelligen Betrag gehen kann, den die Versicherung nicht aus freien Stücken zurückzahlen wird.

  • Oder die Versicherung wird schlicht nicht mehr benötigt:
    Wenn der Kredit vorzeitig abgelöst wird (z.B. durch eine Umschuldung in einen günstigeren Kredit oder weil mittlerweile ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen), ist der Vertragszweck, sprich die Absicherung des Risikos der Nichtrückzahlung, nicht mehr gegeben. Ergo kann dieser nach aktueller Rechtsauffassung auch gekündigt werden. Sperrt sich der Versicherer dagegen, kann man diesen mithilfe eines entsprechenden Musterschreibens oder einer rechtsanwaltlichen Unterstützung meist zum Einlenken bewegen.
    Resultat der Kündigung ist im Idealfall, dass der Versicherer dem Kunden die ihm zustehende Restsumme des Vertrags nennt und bei dessen Einverständnis auf sein Konto überweist. Geprüft werden sollte dennoch, ob sich die Höhe der Summe im rechtlichen Rahmen bewegt.

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