Zunächst sei angemerkt, dass Sie selbstverständlich und unbedingt nur wahrheitsgemäße Angaben - auch bei Ihren eingereichten Unterlagen - machen sollten. Schummeleien oder Verschweigen von kreditverhindernden Umständen sollten Sie aus eigenem Interesse vermeiden. Kommt Ihnen die Bank im Nachhinein auf die Schliche, ist es relativ sicher, dass Ihnen der Kredit gekündigt und die Kreditsumme sofort zur Rückzahlung fällig wird.
Grundlegend sind die benötigten Unterlagen je nach persönlichen Voraussetzungen und auch von Bank zu Bank unterschiedlich und mit dieser im Einzelfall abzustimmen. Etliche Banken haben sogar Checklisten für die benötigten Kreditunterlagen erstellt - fragen Sie Ihren Berater danach. Die Bank benötigt die Unterlagen während der Bearbeitung des Kreditantrags, um den Antragsteller zu identifizieren und hinsichtlich seiner Sicherheiten zu legitimisieren. Laut § 18 Kreditwesengesetz (Kreditunterlagen) sowie aktuellen Rundschreiben der Bankenaufsicht ist die Bank nämlich verpflichtet, sich ein klares, aktuelles und zuverlässiges Bild von der wirtschaftlichen Situation des Kreditnehmers zu machen.
Wenn alle Voraussetzungen für einen Kredit erfüllt sind, geht es also um folgende Formalitäten:
- Ein gültiger, nicht abgelaufener Personalausweis
- Vor allem bei Onlinekrediten wird zusätzlich auch eine Meldebestätigung erforderlich sein, um zu beweisen, dass man unter der Anschrift wohnt und erreichbar ist. Solch eine Bescheinigung erstellt die Meldebehörde. Manche Anbieter erkennen auch ersatzweise an die Anschrift adressierte Rechnungen - z.B. die Telefon- oder Stromrechnung - an. Einige Anbieter verlangen hingegen eine Legitimationsprüfung mittels PostIdent.
- Offenlegung der Einkommens- und ggf. Vermögensverhältnisse:
Einkommen & Ausgaben:- bei Angestellten bzw. Arbeitern:
- Gehaltsabrechnung/Lohnabrechnung der letzten zwei bis drei Monate.
- Falls Sie über regelmäßige Nebeneinkünfte verfügen (z.B. Mieteinnahmen, Unfallrente, Unterhalt), sollten Sie diese Nachweise im Sinne einer besseren Bonität auch mit einreichen.
- Oft wird auch der aktuelle Arbeitsvertrag verlangt, aus dem hervorgeht, dass es sich um ein festes Arbeitsverhältnis handelt und die Probezeit vorbei ist. Falls der Arbeitsvertrag befristet ist, sollte die Befristung nicht vor dem Ende der Laufzeit der Raten liegen.
- Seltener, aber nicht unüblich sind aktuelle Kontoauszüge, die selbstverständlich keine Schwärzungen und Lücken beinhalten dürfen. Dies macht die Bank vor allem, wenn man bei ihr kein Gehaltskonto führt und sie aufgrund der restlichen Angaben Zweifel - vor allem hinsichtlich der regelmäßigen Ausgaben - ausräumen möchte. Der Zeitraum der Kontoauszüge richtet sich vor allem auch nach der Kredithöhe. Bei 10.000 Euro genügt in der Regel ein Monat - ab 25.000 Euro werden häufig schon Auszüge für die letzten drei Monate verlangt.
- Bei geringem Einkommen verlangt manche Bank eine unterschriebene Selbstauskunft, um eine Haushaltsrechnung erstellen und die Fähigkeit zur Rückzahlung des Kredits besser einschätzen zu können.
- bei Selbstständigen und Freiberuflern
Wer ein eigenes Gewerbe hat, kann für seine vollen und regelmäßigen monatlichen Einkünfte im Regelfall keine vertragliche Sicherheit bieten. Daher muss der Unternehmer durch betriebswirtschaftliche Unterlagen belegen, dass sein Geschäft läuft und er imstande sein wird, den Kredit ordnungsgemäß zu tilgen. Das kann er z.B. mittels folgender (meist vom Steuerberater) erstellten Dokumente:- betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) nicht älter als drei Monate inklusive unterjähriger Summen- und Saldenliste (SuSa)
- Steuererklärung und Steuerbescheid (gewerblich + privat)
- Einnahmen-/Überschussrechnung (EÜR) bzw. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- neben diesen Unterlagen können auch hier Kontoauszüge verlangt werden, welche die geordnete Liquidität der letzten Zeit belegen
- bei Rentnern
Rentner haben zwar wie Angestellte auch ein regelmäßiges Einkommen, dieses ist jedoch meist niedriger und je nach Altersfortschritt durch das erhöhte Todesrisiko unsicherer.- Als Nachweise genügen hier der jüngste Rentenbescheid sowie
- der letzte Steuerbescheid
- bei Angestellten bzw. Arbeitern:
Ich möchte laufende Verträge ablösen. Was muss ich beachten?
Wenn mit einem neuen Kredit andere laufende Kredite abgelöst werden sollen, sollten Sie Ihrem Finanzierungsberater die entsprechenden Verträge beim Kreditgespräch mitbringen.
Baudarlehen: Welche Unterlagen werden bei der Immobilienfinanzierung benötigt?
Wer einen Immobilienkredit (gleich ob Hausbau oder Kaufimmobilie) beantragt, muss aufgrund der hohen Summe natürlich mehr Mühe in die Zusammenstellung der Unterlagen investieren. Diese sind gewöhnlich neben den oben genannten:
- Nachweis über vorhandene Eigenmittel (Kontoauszüge, Sparbücher, Depotabrechnungen, Schenkungsurkunden, ..)
- bestehende Versicherungsverträge
- sind weitere Finanzierungspartner involviert (z.B. Bausparkasse), auch deren Finanzierungszusagen
- detaillierte Informationen zum Bauprojekt nebst Grundstück oder der Kauf- bzw. Sanierungsimmobilie:
- Grundbuchauszug, Lageplan und Grundriss
- Wohnflächenberechnung
- Fotos
- bei Neubauten oder Sanierungen: Baubeschreibung, Gesamtkostenaufstellung
- bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung aus der hervorgeht, was zum Sondereigentum des Eigentümers und was zum Gemeinschaftseigentum gehört
- bei Grundstücken mit Erbbaurecht ist der dazugehörige Vertrag zu den Unterlagen zu legen
Bei Studienkreditenbitte folgendes beachten:
Studenten, welche ihr Studium über die KfW finanzieren lassen wollen, müssen über einen KfW-Partner (z.B. akkreditierte Bank oder Studentenwerk) zusätzlich zu ihrem Ausweis folgende Unterlagen einreichen:
- Vertragsangebot A, B und C
- gültige Studienbescheinigung mit Studienfach, Fachsemester und angestrebtem Studienabschluss
- ggf. das ausgefüllte Formblatt für nichtdeutsche Antragsteller
- Nachweis über eine Kontoverbindung
- bei fortgeschrittenem Studium auch das das ausgefüllte Formular "Leistungsnachweis"
- bei allen Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbaustudien oder einer Promotion auch das ausgefüllte Formular "Nachweis akademischer Abschluss"
Müssen bei einer Darlehenserhöhung erneut Unterlagen eingereicht werden?
Sollte der Nettodarlehensbetrag nachträglich erhöht werden, ist die Bank laut § 18 KWG verpflichtet und auch im eigenen Interesse dazu angehalten, die Auskünfte auf den neuesten Stand zu bringen. Das bedeutet, dass die beim Kreditantrag eingereichten Unterlagen aktualisiert werden müssen. Bei erheblicher nachträglicher Erhöhung des Kreditbetrags ist sogar die Kreditwürdigkeit komplett neu zu bewerten.
Welche Unterlagen sind bei Bank XY notwendig?
Grundlegend treffen die oben genannten Punkte in den meisten Fällen zu. Individuelle Regelungen der Banken weichen davon nur geringfügig ab - z.B. in der Anzahl der Gehaltsabrechnungen oder der Zeitraum der Kontoauszüge.