Anspruch auf Rückzahlung: BGH kippt Bearbeitungsgebühr für Kredite

BGH (Bundesgerichtshof) in Karlsruhe [© Blackosaka - Fotolia.com]

Update:Das Urteil des BGH über die Verjährungsfrist ist nun gefallen.

Nach zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13), sind die von vielen Banken erhobenen Bearbeitungsgebühren für die Gewährung eines Verbraucherkredites unzulässig.

Das Grundsatzurteil zur Gültigkeit entsprechender Klauseln erging, da das Gericht der Ansicht war, dass die Banken dem Kreditnehmer hiermit Kosten berechnen, die sie im eigenem Geschäftsinteresse oder aufgrund einer bestehenden Rechtspflicht erbringen. Das ist neben der generellen Abwicklung des Darlehens auch die Bonitätsprüfung, welche durch das Kreditwirtschaftsgesetz vorgeschrieben ist. Hiernach dürfen die Banken für einen Kredit lediglich Zinsen verlangen.

Diese Benachteiligung der Kunden war unter anderem bei Postbank, Deutscher Bank, Targobank, Santander, Credit Bank und National Bank der Fall. Die Höhe der Gebühr betrug meist zwischen einem und vier Prozent der Darlehenssumme.

Tausende Kreditkunden können ihre Gebühren zurückverlangen

Falls der Kredit noch keine drei Jahre her ist (Stichtag: 1. Januar 2011), sollten die gezahlten Gebühren bei der Bank mit Hinweis auf die BGH-Urteile zurückgefordert werden. Für ältere Verträge sollte man es - trotz Berufung der Banken auf die Verjährungsfrist - trotzdem versuchen, da die Rechtssprechung hierzu noch nicht eindeutig ist. Ein weiteres BGH-Urteil, ob die sogenannte große Verjährungsfrist von zehn Jahren zur Anwendung kommt, wird noch in diesem Jahr gerechnet.

Für die Rückzahlung sollte ein schriftlicher Antrag gestellt werden, der die Kreditsumme, das Vertragsdatum und auch die Höhe der Bearbeitungsgebühr aufgeführt werden. Nicht nur normale Konsumkredite, sondern z.B. auch eine Auto-Finanzierung könnte hiervon betroffen sein. Über Bau- und Gewerbekredite wurde hingegen nicht entschieden.

Falls alle Kunden von ihrem Recht Gebrauch machen würden, kämen auf die Banken Millionenforderungen zu. Allein die Postbank hat innerhalb von drei Jahren knapp 200.000 Euro mit zusätzlichen Kreditgebühren eingenommen.

Achtung: Wurde die Bearbeitungsgebühr frei verhandelt, ist diese vermutlich zulässig. Dazu musste mit dem Kunden aber zumindest gesprochen worden sein und er musste verhandelnd Einfluss auf die Höhe gehabt haben. Sie darf zudem nicht im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank vermerkt sein. Meist wurde direkt im Kreditvertrag die entsprechende Klausel aufgeführt.


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