BGH-Urteil: Verjährungsfrist bei unzulässigen Kreditgebühren nun 10 Jahre

Wie der Bundesgerichtshof (BGH) nun heute entschied, können die bekanntermaßen als unzulässig befundenen Kreditgebühren auch für Verträge zurückgefordert werden, die älter als drei Jahre sind.

Und zwar können Bankkunden die unzulässig erhobenen Bearbeitungsgebühren für seit 2004 aufgenommene Kredite zurückfordern und haben mit dem BGH-Urteil im Rücken notfalls auch vor Gericht gute Karten.

Der vorsitzende Richter begründete das Urteil damit, dass Kreditkunden erst seit 2011 durch verschiedene OLG-Urteil zunehmende Klarheit zur Rechtslage hatten und erst ab diesem Zeitpunkt klagen konnten.

Konkret geklagt hatten zwei Privatkunden gegen ihre Banken Santander und CreditPlus und die seinerzeit bezahlten Kreditbearbeitungsgebühren zurückverlangt.

Betroffenen Kunden wird geraten, die Gebühren unverzüglich und auf jeden Fall noch dieses Jahr einzufordern. Falls die Bank sich stur stellt, sollte auch dieses Jahr noch Klage erhoben werden.

Nach Schätzungen der Stiftung Warentest haben die Banken zwischen 2005 und 2013 beinahe 13 Milliarden Euro mit den unzulässigen Bearbeitungsgebühren verdient. Bis zu 3,5 Prozent der Kreditsumme wurde dem Verbraucher abgeknöpft, damit der Kredit überhaupt bearbeitet wird. Damit konnten sie die Zinsen künstlich senken und das Kreditangebot attraktiver erscheinen lassen. Die Unzulässigkeit der Gebühren begründete sich aber damit, dass die Bank den Kredit im eigenen Geschäftsinteresse bearbeitet und den Kunden dafür nicht zur Kasse bitten kann.

Bereits im Frühjahr nach dem ersten BGH-Urteil sollen schon 7.000 Klagen angehängig gewesen sein. Diese Zahl dürfte sich mit der nun höchstrichterlichen Entscheidung zur Verjährung nochmal drastisch erhöhen wenn längst abgezahlte und vergessene Kreditverträge wieder hervorgeholt werden. Es wird eine regelrechte Flut an Rückforderungen erwartet.


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