Vorfälligkeitsentschädigung

Kreditorial-Glossar: Definition & Tipps

Die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) bezeichnet das zu zahlende Entgelt für die vorzeitige außerplanmäßige Rückzahlung eines Darlehens oder Teilen davon während der Zinsfestschreibungszeit. 

Die VFE wird bei außervertraglichen und genehmigten Sondertilgungen fällig sowie wenn der Vertrag seitens des Kunden gekündigt wird. Im Falle einer rechtsgültigen Kündigung durch die Bank wird ein Schadenersatz fällig, der sich analog der Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.

Wurde die Darlehenssumme noch nicht ausbezahlt, spricht man von der Nichtabnahmeentschädigung.

Entschädigung der Bank

Durch den vorzeitig zurückbezahlten Kredit entstehen der Bank einerseits ein Refinanzierungsschaden und andererseits ein Margenschaden, welche beide als Gesamtschaden in die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung einfließen.

Der Margenschaden stellt die verminderten Zinseinnahmen dar, die sich durch die kürzere Laufzeit ergeben. Der Refinanzierungsschaden bezeichnet die möglicherweise seit der Refinanzierung des Kredits verminderten Zinssätze, mit denen das freigewordene Geld nun wieder angelegt werden kann.

Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliendarlehen

Bei Zinsfestschreibungen über zehn Jahren, besteht nach Ablauf von 10 Jahren die Möglichkeit, das Darlehen mit einer Frist von sechs Monaten ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen.


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