Strategien für den Ausstieg aus teuren Kreditverträgen

Aktueller Bericht zum sog. Widerrufsjoker [© grafikplusfoto - Fotolia.com]

Auch 2015 ist das Thema Widerrufsjoker für Kreditverträge noch sehr aktuell. Nun konnten dafür spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien zudem genügend Erfahrungen sammeln, um vielen Kunden - vor allem von Immobilienfinanzierungen - den Ausstieg aus alten Verträgen mit hohen Zinsen zu ermöglichen. 900.000 Immobilienbesitzer sollen derzeit schon den vorzeitigen Ausstieg aus ihrem Kreditvertrag aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen nutzen.

Zwischen 2002 und 2010 wurden in Deutschland mehr als zehn Millionen Darlehensverträge zur Immobilienfinanzierung abgeschlossen. Über die Hälfte davon, so schätzt man, sollen eben solche fehlerhaften Widerrufsbelehrungen enthalten. Das bedeutet, dass die Widerrufsfrist von eigentlich zwei Wochen nicht greift und der Vertrag auch noch nach Jahren gekündigt werden kann. Eine vorzeitige Kreditablösung ist eigentlich nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung u.a. für die der Bank entgangenen Zinsen möglich. Die Möglichkeit bietet eine kostengünstigere Möglichkeit, in einen Kredit mit den aktuellen Niedrigzinsen umzuschulden: Die Ersparnis beträgt hier schnell zehntausende Euro.

Wie reagieren die Banken?
Nicht jede Bank lässt sich so einfach auf den Widerrufsjoker ein. Manche Bank mauert und lässt es auf den Klageweg ankommen. Viele Banken bieten außergerichtliche Vergleiche für die Reduzierung der Vorfälligkeitsentschädigung an. Nur im Ausnahmefall wird umfassend auf den Anspruch eingegangen. Da sich die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen im Bereich der Spitzfindigkeit und Wortklauberei bewegen und die Banken weit erfahrener sind, sollte man seine Ansprüche nie allein geltend machen, sondern stets juristische Expertise konsultieren.

Von einigen Banken ist bekannt, dass sie die unliebsamen Kunden loswerden wollen und alle Geschäftsbeziehungen zu ihm beenden. Andere wollen den Kunden behalten und bieten ihm Umfinanzierungen zum marktüblichen Zins an.

Was sollte der Kunde beachten?
Neben der unbedingten Hinzuziehung einer dafür spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, sollte die Restsumme des abzulösenden Kredits entweder verfügbar oder eine Folgefinanzierung verbindlich gesichert sein. Denn wenn der Kredit einmal gekündigt ist, verlangt die Bank die Begleichung der offenen Schuld innerhalb von 30 Tagen. Kann der Kunde dies nicht, droht in letzter Konseqenz die Zwangsversteigerung seiner Immobilie.

Auch bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen aus solchen Kreditverträgen können nachträglich noch zurückverlangt werden.

Welche Fehler stecken häufig in Kreditverträgen?
Neben dem nicht eindeutigen Fristbeginn des Widerrufs, gibt es oft auch unvollständige oder fehlerhafte Widerrufsfolgen. In etlichen Fällen fehlen auch die nötigen Fernabsatzbelehrungen oder die Pflichtangaben für Verträge und Kreditverträge im Speziellen nach § 492 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 247 §§ 6 bis 13 EGBGB. Weiterhin liegen in einigen Fällen Verstöße gegen das Deutlichkeitsgebot vor.


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