Zwei Drittel der Vorfälligkeitsentschädigungen zu hoch

Oft ist es die unerwartete Erbschaft - oder man möchte eine finanzierte Immobilie wieder veräußern: Die vorzeitige Rückzahlung bzw. Kündigung eines Kredites wird gewünscht. Dies ist jedoch in der Regel mit einer Entschädigungszahlung an die Bank verbunden. Diese sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung ist auch legitim um den finanziellen Schaden durch entgangene Zinseinnahmen und Verluste durch Änderung der Geschäftsgrundlage auszugleichen.

In die Berechnung fließt unter anderem auch der aktuelle Zinssatz ein, zu dem die Bank das freigewordene Geld nun verleihen kann. Jedoch sind diese Berechnungen laut Verbraucherschützern in vielen Fällen zu hoch. Sie fordern daher daher strengere Regeln und mehr Transparenz.

Analyse der Verbraucherzentralen

Noch 2007 und 2008 lag die Höhe der Entschädigungen bei vier Prozent der Restschuld. 2012 und 2013 hat sich die Höhe auf elf Prozent fast verdreifacht. Laut Analysen der Verbraucherzentralen und deren Bundesverband (vzbv) liegt dies nicht allein am Niedrigzinsniveau, sondern an den Berechnungsmethoden der Kreditinstitute. Dafür verglichen sie rund 3.000 Forderungen mit ihren eigenen Berechnungen, die sich u.a. auf die entsprechende Rechtssprechung. Dabei stellten sie fest, dass bei 40 Prozent der Fälle die Abweichung mehr als zehn Prozent betrug, bei 20 Prozent lag diese bei 20 Prozent und bei zwölf Prozent immerhin bei mehr als 30 Prozent.

Dabei wirft der Verbraucherzentrale Bundesverband den Banken kein unrechtmäßiges Handeln vor - vielmehr sei die Berechnungsgrundlage nur unzulänglich reguliert und diese müsse eindeutig, fair und transparent werden. Sie fordert eine standardisierte Berechnung und eine Begrenzung auf höchstens fünf Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Kreditsumme.


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