Disagio

Kreditorial-Glossar: Definition & Tipps

Das Disagio bezeichnet im Finanzwesen einen Abschlag.

Bei Darlehen wird damit ein vorausbezahlter Zins bezeichnet, der vom ausbezahlten Kreditbetrag abgezogen wird. Angegeben wird er in Prozent des Kreditbetrages inklusive Disagio (z.B. 8 Prozent Diagio) oder als Auszahlungskurs (z.B. 92 Prozent Auszahlungskurs). In beiden Fällen werden also von beispielhaften 100 Euro nur 92 Euro ausgezahlt und dem Kreditnehmer zur Verfügung gestellt. Er muss jedoch 100 Euro verzinsen und zurückzahlen.

Motivation für ein Disagio bei einem Kredit ist die Ermöglichung eines geringeren Nominalzinssatzes, da das Disagio einen vorausbezahlten Zins darstellt. Die monatlichen Raten sind also geringer, jedoch auch der ausbezahlte Betrag. Somit ist beim Bedarf einer bestimmten Summe ein höhere Kreditbetrag aufzunehmen, zu verzinsen und zurückbezahlen als bei einem Kredit ohne Disagio.

Das Disagio ist damit rechtlich ein integraler Bestandteil der Zinskalkulation - vor allem hinsichtlich der Effektivzinsen laut Preisangabenverordnung. Maßgeblich ist dabei, ob Entgelte eines Kredites laufzeitabhängige Zinsen bzw. zinsähnliche Vergütungen oder laufzeitunabhängige Kosten sind. 

Das Gegenteil des Disagios ist das Agio.


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