ZDF WISO: Die Maschen der Banken

WISO-Beitrag: Die Maschen der Banken - (c) ZDF WISO

Die Beratung bei Filialbanken wurde in der ZDF-Sendung WISO vom 23.06.2014 untersucht. Die sehenswerte Sendung überprüft unter anderem die verheißungsvollen Kreditangebote wie "BestCredit", "easyCredit" oder "Wie für mich gemacht-Kredit"

Erster Fall: Beratungsgespräche

  • Mit Lockvogel Oma Hanne (76), ihrem fiktiven Enkel, versteckter Kamera und einem Knopf im Ohr, damit ihr Experte Andreas Kunze per Funk Hinweise geben kann, wurden Beratungsgespräche bei Banken unter die Lupe genommen.
  • Sie benötigt 4.000 Euro für ihre neue Küche, hat ihre regelmäßige Rente von 1.000 Euro, eine saubere SCHUFA-Auskunft sowie Einnahmen von 400 Euro aus einer vermieteten Eigentumswohnung.
  • Getestet wurden die Mittelbrandenburgische Sparkasse, die Deutsche Bank und die Targobank.
  • Sparkasse: Angeboten wurde ihr neben einer höheren Kreditsumme mit günstigeren Zinsen auch eine teure und wenig hilfreiche Sterbegeldversicherung anstatt einer Ratenschutzversicherung. Ohne diese Versicherung hätte sie laut Aussage der Kundenberaterin wohl keinen Kredit bekommen. Bei einem solchen augenscheinlichen Koppelgeschäft würde der Effektivzins auf über 24 Prozent steigen.
  • Deutsche Bank: Hier wird ihr statt einem Ratenkredit ein Rahmenkredit angeboten. Der Zins hierfür konnte nicht auf Anhieb gesagt werden, sondern musste zunächst umständlich berechnet werden. Dabei ergab sich, dass durch das Leasingfahrzeug dem Kreditwunsch nicht stattgegeben werden konnte. Auch die Mieteinnahmen konnten hier nicht helfen.
  • Targobank: Hier würde nur ein Kreditbetrag von 1.863 Euro genehmigt. Zum Zinssatz von 11,59 Prozent und einer Individualgebühr von 3 Prozent.
  • Santander-Bank: Auch hier war Oma Hanne zu alt. Die Eigentumswohnung genügt durch die geringe Summe und den Aufwand des Grundbuchs nicht als Sicherheit. Eine Altersgrenze für einen Kredit wurde insofern kommuniziert, dass das Partnerversicherungsunternehmen ein Höchsteintrittsalter von 70 Jahren vorgibt. Es wurde letztendlich eine 1:1-Sicherheit verlangt - z.B. über die Verpfändung eines Sparkontos.
  • Direkt beim Händler (Baumarkt): Die Null-Prozent-Finanzierung direkt beim Händler würde Oma Hanne bekommen. Diese Finanzierung läuft ebenso über die Santander-Bank, welche sie vorab als nicht kreditwürdig eingestuft hat. Jedoch erfolgt bei den POS-Krediten auch keine ausführliche Bonitätsprüfung.

Zweiter Fall: Zinsprüfung

  • Im Fall des Unternehmers Jörg Nagel, welcher seine Unternehmensgründung mit einem Variablen Kredit bei seiner Volks- und Raiffeisenbank Wiesloch Baiertal finanziert hat, lohnte sich eine Überprüfung der gezahlten Zinsen enorm: Ein Zinsprüfer stellte fest, dass die Bank den Zins nicht an den Referenzzins angepasst und damit 80.000 Euro zuviel an Zinsen eingenommen hat. Die Prüfung und Rückzahlung gestaltete sich schwierig.
  • Auch der Dispozins muss eigentlich an den Referenzzins angepasst werden. 2009 etwa ist dieser extrem gesunken. Die daraus entstehenden Rückerstattungsansprüche werden aber in den seltensten Fällen von den Banken aus freien Stücken, sondern nur auf Nachdruck bearbeitet.

Dritter Fall: Anruf bei der Hotline

  • Vergleich des Werbespots für das Girokonto bei der Targobank mit der Dispofreigrenze von bis zu 200 Euro und der Realität: Die Hotline sagt, dass diese bei 50 Euro bzw. 100 Euro liegt. Nur beim Premiumkonto liegt diese bei 200 Euro. Dafür müssen jedoch 2.000 Euro Gehaltseingang oder eine Geldanlage von 50.000 Euro bestehen. Ein Mindestentgelt für die geduldete Überziehung des Dispos wurde verneint, mit Hinweis auf das eigene Preisverzeichnis und anschließender Rückfrage bei der Fachabteilung jedoch bejaht.
  • Auch die Deutsche Bank berechnet ab dem ersten Euro geduldeter Überziehung. Ganze 6,90 Euro pro Quartal und damit 27,60 Euro pro Jahr. Diese Kosten werden von Verbraucherschützern als unzulässig erachtet und als Zinswucher bezeichnet.

Vierter Fall: Gebühren

  • Kreditbearbeitungsgebühren: Ein Postbankkunde stritt um die Zahlung der Bearbeitungsgebühren für seinen Kredit und zog bis vor den Bundesgerichtshof. Dieser fällte bekanntermaßen ein Grundsatzurteil und stufte diese Gebühren als rechtswidrig ein.
  • Rücklastschriftbenachrichtigungsgebühren von 0,75 bis 7,50 Euro
  • Gebühren für internationale Überweisungen von bis zu 50 Euro
  • Kontoführungsgebühren
  • Nichtveröffentlichung des ausführlichen Preis-/Leistungsverzeichnisses und stattdessen nur einen auszugsweisen Preisaushang. Das ist laut BGB (§ 675a - Informationsanspruch) untersagt und auch vom BGH bestätigt. Im Video wurde das vollständige Dokument nur unter Aufsicht zur Ansicht gegeben.
  • Folgende strittige Gebühren wurden u.a. gefunden: Kartensperrungsgebühren, Benachrichtungsgebühren für durchgeführte Lastschriften

Hier das vollständige Video (43:21 min):


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