Kreditbetrug

Kreditorial-Glossar: Definition & Tipps

Einen Kreditbetrug begeht, wer beim Kreditantrag falsche Angaben macht um sich einen Kredit in betrügerischer Weise zu verschaffen. Unerheblich ist dabei, ob es sich um falsche Angaben oder gefälschte Dokumente (z.B Gehaltsnachweise) handelt. Kreditbetrug ist ein strafrechtliches Vergehen nach § 265b StGB. Dafür müssen die betreffenden Angaben oder Unterlagen vorteilhaft sein und der Kreditgeber muss diese Fehlerhaftigkeit nicht erkannt haben.

Geahndet wird der Kreditbetrug laut Gesetz mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe. Wer freiwillig verhindert, dass der Kreditgeber die beantragte Leistung erbringt, wird nicht bestraft. Ebenso wer sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Erbringung der Leistung zu verhindern.

Weitere verwandte Betrugsdelikte:

  • Kreditkartenbetrug
    Hierbei werden gestohlene oder gefälschte Kreditkarten-Daten für Zahlungen verwendet und dabei den Kreditkarteninhabern, Händlern und/oder Banken einen Schaden zuzufügen.
  • Kreditvermittlungsbetrug
    Hierbei wird in betrügerischer Weise ein angeblicher Kredit vermittelt bzw. in Aussicht gestellt, der jedoch nie ausgezahlt wird. Der Schaden wird dabei meist durch Vermittlungsprovisionen verursacht, die der vermeintliche Vermittler vorab kassiert.
  • Zessionsbetrug
    Hierbei werden sogenannte "faule Forderungen" unter arglistiger Täuschung ihrer Sicherheit übereignet. Dieser Betrug wird in der Regel durchgeführt, um rechtswidrig eigene Schulden zu tilgen oder ein Darlehen zu erhalten.

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