Hypothek

Kreditorial-Glossar: Definition & Tipps

Eine Hypothek ist ein sogenanntes Grundpfandrecht. Das Recht am Grundstück und der Immobilie wird vom Hypothekennehmer abgegeben um im Gegenzug für diese Sicherheit ein Darlehen zu erhalten. Die Darlehenssumme bemisst sich dabei am Wert des Grunds und der Immobilie, so dass die Kreditsumme in der Regel kleiner gleich diesem Wert sein kann.

Durch die Hypothek ist der Sachwert dem Gläubiger verpfändet. Erfüllt der Schuldner seine vertraglichen Pflichten nicht ausreichend (z.B. wenn mehrere Raten ausbleiben), so ist der Gläubiger berechtigt, eine Zwangsversteigerung einzuleiten um seinen Anspruch aus dem Erlös zu befriedigen. Die Vollstreckung kann der Schuldner durch Zahlung an den Gläubiger verhindern.

Wurde die Forderung, also das Darlehen getilgt, kann die Grundschuld nach Erteilung einer löschungsfähigen Quittung und Bestätigung der Bank über einen Notar beim Grundbuchamt von einer verdeckten in eine offene Eigentümergrundschuld umgewandelt werden.

Da die Hypothek meist mit einer Immobilienfinanzierung verknüpft ist, wird dieses Hypothekendarlehen oft auch als Hypothek bezeichnet.


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