Bauzeitzinsen

Kreditorial-Glossar: Definition & Tipps

Als Bauzeitzinsen werden die summierten Zinsen einer Immobilienfinanzierung während der Bauzeit, also bis zur Fertigstellung des Bauprojekts, bezeichnet. Sie setzen sich aus den normalen Zinsen für bereits ausgezahlte Teilbeträge sowie gegebenenfalls den Bereitstellungszinsen für noch nicht in Anspruch genommene Teilbeträge des Kredits zusammen. Da ein Bauprojekt naturgemäß einige Monate dauert, werden meist bis zu zwölf bereitstellungszinsfreie Monate im Kreditvertrag vereinbart. Somit werden in den meisten Fällen nur die Zinsen für tatsächlich in Anspruch genommene Beträge als Bauzeitzinsen fällig.

Sie werden in der Bauzeit entweder monatlich bezahlt oder werden summiert und beim gesamten Finanzierungsbedarf berücksichtigt.

Das Problem der monatlichen Zahlweise ist, das diese dann zusätzlich zur in den meisten Fällen noch zu zahlenden Miete der bisherigen Wohnung zu entrichten sind. Wenn es sich hingegen um einen zur vermietenden Neubau, also eine Kapitalanlage handelt, können diese Zinsen noch nicht mit dem Erhalt von Mietzahlungen kompensiert werden. Jedoch können die Bauzeitzinsen dann als Werbungskosten beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Verlängert sich die Bauzeit, erhöhen sich damit auch die Bauzinsen. Damit wird in vielen Fällen eine Nachfinanzierung nötig.


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