Bearbeitungsgebühren: Keine Erstattung bei KfW-Krediten und Bausparverträgen

Während der BGH die Kreditbearbeitungsgebühren für Kredite an private Kreditnehmer bekanntermaßen als unzulässig erklärt hat, betrifft dies leider keine geförderten Kreditprogramme, wie den KfW-Kredit. Dies gilt bis ein entsprechendes Urteil existiert.

Neben reinen Konsumentenkrediten betrifft das BGH-Urteil aber auch Immobilienfinanzierungen. Und hier wurden durch die hohen Kreditsummen in der Regel vierstellige Bearbeitungsgebühren fällig, die nun zurückverlangt werden können. Stichtag für Verträge zwischen 2004 und 2011 ist der 31. Dezember 2014, denn am 1. Januar 2015 verjähren diese Ansprüche auch.

Aber gerade wei es bei Baufinanzierungen um hohe Rückerstattungen geht, versuchen einige Banken mit fragwürdigen Methoden und Formulierungen, die Forderungen zu umgehen bzw. zu verhindern. Kunden, welche bei ihrer Bank auf Granit beißen, ist die Hinzuziehung eines spezialisierten Fachanwalts angeraten. Dessen Honorar muss bei Erfolg auch von der Bank getragen werden. Selbst wenn es nicht um vierstellige Beträge geht, geht es vielen Kunden ums Prinzip und sie wollen die unrechtmäßigen Gebühren zu Recht zurück.

Wer jedoch als Bausparer hofft, die Abschlussgebühr für den Bausparvertrag zurückverlangen zu können, ist leider auf dem Holzweg. Diese Gebühren wurden bereits 2010 vom BGH als zulässig erklärt.


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