Vorzeitiger Ausstieg aus teuren Krediten oft möglich

Rechtsberatung bei ungültigen Widerrufsbelehrungen [© Iurii Sokolov - Fotolia.com]

Die historischen Niedrigzinsen sind für diejenigen günstig, welche derzeit einen Kreditvertrag abschließen. Vor allem Baukredite mit ihren langen Laufzeiten können so einige tausend Euro günstiger sein als noch vor ein paar Jahren.

Wer nun einen solchen laufenden Kredit mit hohen Zinsen loswerden und die Restsumme mit einem günstigen Kredit weiterfinanzieren möchte, muss eigentlich entsprechende Vorfälligkeitsentschädigungen an die Bank zahlen. Diese schmälern die Ersparnis dann wiederum empfindlich. Hinzu kommt der Aufwand.

Ungültige Widerrufsbelehrungen

Zu einem gültigen Kreditvertrag gehört laut Gesetz eine Widerrufsbelehrung, in welcher der Kunde über sein Widerrufsrecht belehrt wird. Dies besagt, dass er den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen wieder kündigen kann. Nun haben die Verbraucherzentralen Widerrufsbelehrungen zu knapp 10.000 Kreditverträgen überprüft und dabei herausgefunden, dass diese bei 80 Prozent fehlerhaft waren. Relativ leicht abschätzbar und somit ggf. anfechtbar sind Kreditverträge, die zwischen November 2002 und Mitte 2010 abgeschlossen wurden.

Ab 11.06.2010 wurde die Rechtslage deutlich verändert und die notwendige Prüfung ist dann schwieriger und muss ausführlicher erfolgen. Aber auch bei diesen Verträgen kann sich eine Prüfung lohnen, ob eine Widerspruchsmöglichkeit besteht.

Bei Verträgen vor 2002 kann insbesondere dann etwas unternommen werden, wenn es sich um sogenannte Haustürgeschäfte handelt.

Wichtig ist: Jeder Fall und Vertrag ist unterschiedlich und muss individuell geprüft werden.

Wenn die Belehrung aus Sicht des Experten ungültig ist, kann der Vertrag auch noch Jahre später widerrufen werden wenn die 14-tägige Frist bereits längst verstrichen ist. Auch die Vorfälligkeitsentschädigung entfällt in diesem Fall.

Wie gehe ich beim Widerruf vor?

Zunächst gilt es abzuwägen, ob sich ein Widerruf lohnen würde. Wenn die Restschuld relativ hoch ist und der Vertrag noch ein paar Jahre läuft, lohnt sich eine genaue Prüfung. Bevor man zu seiner Bank geht, sollte man den Vertrag unbedingt von einem Rechtsanwalt oder einem Experten beim Verbraucherschutz unter die Lupe nehmen lassen. Bejaht dieser die Ungültigkeit, sollte man sich auch um eine Anschlussfinanzierung kümmern.

Doch Vorsicht: Die Materie des Verbraucherkreditrechts ist verschlungen und die Rechtslage hat sich mehrfach geändert. Nicht jeder Anwalt ist hierfür der richtige Ansprechpartner. Selbst ein Fachanwalt für Bankrecht oder Kapitalanlagerecht ist nicht immer der passende Die Auswahl des Anwalts ist daher sorgfältig zu treffen und dieser sollte sich absolut in dem Gebiet auskennen um sich gegen die Bank zu behaupten.

Die Erfolgsaussichten werden indes unterschiedlich bewertet: Verbraucherschützer dämpfen die Erwartungen hierbei lieber und warnen vor langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Auf das Gebiet spezialisierte und hier erfolgreiche Rechtsanwälte geben indes gute Prognosen ab. Erfahrungsgemäß ist der Widerruf bei Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken leichter durchzusetzen als bei großen Banken, die es eher auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen.

Selbst wenn Sie einen Kredit bereits vorzeitig abgewickelt und auch die Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, haben Sie laut Experten immer noch Chancen. Unter Umständen können Sie dann nicht nur diese Entschädigung zurückverlangen sondern auch eine Nutzungsentschädigung für bereits erfolgte Zins- und Tilgungsleistungen.

Fazit

Mit einem erfolgreichen Widerruf und einer Weiterfinanzierung zu den derzeitigen Niedrigzinsen können tausende Euro gespart werden. Hier machen sich bereits zwei Prozent ordentlich bemerkbar. Auf jeden Fall sollte man dieses rechtliche Dickicht nicht ohne fachliche Unterstützung betreten.


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