SCHUFA-Klägerin legt Verfassungsbeschwerde ein

Eine 55-Jährige wollte für ein neues Auto einen Kredit aufnehmen. Durch eine Namensverwechslung bei der SCHUFA-Auskunft bekam sie eine negative Kreditwürdigkeit bescheinigt.

Sie klagte daraufhin vor dem Landgericht Gießen, welches im März 2013 entschied, dass die bisherige Auskunftspraxis der SCHUFA dem Bundesdatenschutzgesetz entspricht.

Sie zog daraufhin eine Instanz weiter - doch auch der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Janur 2014, dass die Auskunftei ihre Formel zur Berechnung nicht offenlegen muss. Nun legte sie mit ihrem Anwalt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde ein. Begründet wird dies damit, dass der BGH die Klage an den Europäischen Gerichtshof hätte verweisen müssen.

Im Tenor geht es darum, dass sich Verbraucher gegen falsche Bewertungen durch fehlende Einsicht in die Berechnung ihres Scoringwertes nicht zur Wehr setzen können und dadurch Nachteile bei der Kreditvergabe oder auch bei Mietverträgen hinnehmen müssen.

Eine Entscheidung ist noch nicht absehbar. Kreditorial.de wird darüber umgehend informieren.


Hat Ihnen unser kostenloses Informationsangebot geholfen?
Mit Ihrem Feedback oder einer Weiterempfehlung helfen Sie uns sehr weiter. Dankeschön!

(einfach auf den entsprechenden Stern doppelt tippen)(einfach auf den entsprechenden Stern klicken)

Aktuelle Bewertung: 4.5 / 5 (insgesamt 296 Meinungen)