Lage kurz vor der Verjährungsfrist für Rückforderung von Bearbeitungsgebühren

Nicht vergessen: Bearbeitungsgebühren für Kredit bis Silvester zurückverlangen [© cosma - Fotolia.com]

Laut Verbraucherschutz und Stiftung Warentest soll die Banken in den vergangenen Jahren rechtswidrig 13 Milliarden Euro Gebühren für Verbraucherkredite einkassiert haben.

Nachdem der BGH diese Gebühren dieses Jahr für unzulässig erklärt und auch die Verjährung nach drei Jahren ausgeschlossen hatte, verjähren diese Ansprüche nach dem 31.12.2014 für Verträge, welche bis 2011 geschlossen wurden. Für Verträge, welche 2012 geschlossen wurden, verjährt der Rückzahlungsanspruch erst 2015.

Für Kunden, welche die unzulässigen Gebühren zurückverlangen wollen, ist daher Eile geboten. Viele Kunden haben ihre Ansprüche bereits mit einem Schreiben (E-Mail, Fax, Brief) an die Bank geltend gemacht. Die Banken sehen sich derzeit einer Welle an Rückforderungen ausgesetzt und kommen mit der Abarbeitung der Forderungen nicht hinterher.

Einige Banken zahlen bereitwillig die ihnen nicht zugestandenen Gebühren plus Verzinsung dieser Gebühren zurück. Da etliche Banken jedoch mit fadenscheinigen und teils abenteuerlichen Argumenten versuchen, den Anspruch des Kunden zu entkräftigen, haben sich allein im November und Dezember mehr als 20.000 mit einer Beschwerde an den Ombudsmann des privaten Bankenverbands BdB gewandt. Dies erhöht nicht nur den Druck auf die Bank, sondern stoppt zudem die drohende Verjährung. Normalerweise liegt die Anzahl der Beschwerden bei 6.500 bis 8.000 im gesamten Jahr. Auch bei den Ombudsmänner der Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie des Sparkassen- und Giroverbands ist die Anzahl der Beschwerden signifikant höher als sonst.


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