Kritik an hohen Bereitstellungszinsen

Banken berechnen für aufgenommene Kredite, welche noch nicht in Anspruch genommen wurden, sogenannte Bereitstellungszinsen. Diese fallen an, wenn die Kreditsumme bereitsteht, jedoch noch nicht genutzt wird. Vor allem bei der Immobilienfinanzierung kann es - z.B. baubedingt - zu solchen Verzögerungen kommen. Die Höhe dieser Gebühren liegt seit einigen Jahren bei fast allen Banken bei drei Prozent pro Jahr. Dieser Wert wurde zu einer Zeit festgelegt, als das allgemeine Zinseniveau noch signifikant höher war. Heute kommt es deshalb oft zu Konstellationen, in denen die Zinsen für einen in Anspruch genommenen Kredit niedriger sind als wenn dies noch nicht der Fall ist.

Diese Kosten von monatlich 0,25 Prozent muss die Bank nicht bei der Berechnung des Effektivzinses berücksichtigen - dies führt zu einer intransparenten Verteuerung. Diese Täuschung der Kunden haben nun Die Grünen und Verbraucherschützer angeprangert. "Banken leiten Verbraucher damit in die Irre" meint Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick in der "Berliner Zeitung". Immobiliendarlehen werden so deutlich verteuert, ohne dass der Kunde dies auf den ersten Blick erkennt. Die Kredithäuser wurden nun von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg aufgefordert, in die Kreditverträge einen Passus einzubauen, der einen Bereitstellungszins über dem Darlehenszins ausschließt.

Eine Sprecherin des Bundesverbraucherschutzministeriums bejaht zwar die Kritik an der Höhe des Bereitstellungszinses, findet eine pauschale Kritik an der deutlichen Überhöhung derzeit jedoch nicht gerechtfertigt.


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