Kredit ablösen - was gibt es zu beachten?

Worauf Sie achten sollten wenn Sie vorzeitig aus Ihrem Kreditvertrag herauskommen wollen

Wieso soll ich meinen Kredit ablösen?

Wenn die aktuellen marktüblichen Kreditzinsen niedriger sind als die seinerzeit vereinbarten, bezahlt man sozusagen jeden Monat entsprechend viel Geld für Nichts. Da niemand Geld zu verschenken hat - und schon garnicht an Banken, wird die Überlegung laut, den Kredit einfach zu kündigen und gegen einen aktuellen weitaus günstigeren zu ersetzen - den Kredit also abzulösen.

Die Motivation für die Ablösung eines Kredits besteht damit eher bei längeren Kreditlaufzeiten, vor allem also bei Immobilienfinanzierungen.

Warum kostet die vorzeitige Ablösung eines Kredits etwas?

Wer aus seinem Kreditvertrag aussteigen möchte - etwa weil er die ausstehende Restsumme nun zur Verfügung hat oder in einen günstigeren Kredit wechseln möchte, schuldet der Bank natürlich den Schaden durch die entgangenen Zinsen. Diese als Vorfälligkeitsentschädigung bezeichnet Gebühr setzt sich u.a. aus dem Refinanzierungsschaden und dem Margenschaden der Bank zusammen. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nimmt die Bank u.a. aus dem vereinbarten sowie dem derzeit üblichen Zinssatz vor, mit welchem sie das freigewordene Geld wieder verleihen kann.

Eine Einsparung ergibt sich für den Kunden dann, wenn die Zinsersparnis die Kosten der Entschädigung signifikant übersteigt. Je nach Höhe des seinerzeit vereinbarten Zinssatzes trifft dies nun zu oder leider nicht und es ist dann günstiger, den Kredit zu den bisherigen Konditionen weiter abzuzahlen.

Wie klappt die Ablösung auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung?

Über den Widerrufsjoker:

Faktisch beinhalten viele Kreditverträge zwischen 2002 und 2010 ungültige Widerrufsbelehrungen. Damit gilt dort nicht mehr die gesetzliche Frist von 14 Tagen Kündigung, sondern der Widerruf ist dann ewig möglich. Selbst wenn bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt wurde, kann diese dann wieder zurückverlangt werden.

Dieser sogenannte Widerrufsjoker ermöglicht einen vorzeitigen und kostenlosen Ausstieg aus einem laufenden Kreditvertrag. Eine Ablösung mit einem günstigeren Kredit wird dadurch sehr attraktiv.

Laut Finanztest 07/2014 besteht eine Erfolgschance von 80 Prozent. Das klingt zunächst viel - jedoch ist jeder Kreditvertrag individuell und sollte vor der Konfrontation der Bank von einem auf Verbraucherkreditrecht spezialisierten Fachanwalt geprüft werden. Vergewissern Sie sich dabei, dass der Anwalt bereits mit konkret Fällen betraut war. Nicht jeder Fachanwalt für Bankrecht ist für die Prüfung des Widerrufsjokers gleich gut geeignet.

Was ist bei Verträgen vor 2002 und nach 2010?
Bei Kreditverträgen nach dem 11.06.2010 liegt eine deutlich unterschiedliche Rechtslage vor, die die Prüfung eines Widerrufs komplexer und schwieriger macht. Die Chancen für einen erfolgreichen Widerruf sind hier bedeutend geringer. Verträge vor 2002 können z.B. heute ggf. noch angefochten werden, wenn es sich um sog. Haustürgeschäfte handelte.

Über die Zinsbindungsfrist:

Sollte die Zinsbindungsfrist bald ablaufen, sollten Sie lieber vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Bei langfristigen Immobilienkrediten liegt diese bei zehn Jahren. Selbst wenn der Kreditvertrag und die Zinsbindungsfrist länger läuft - etwa 15 oder 20 Jahre. Sie müssen dann mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der 10 Jahre kündigen und sollten sich jedoch bereits um die Anschlussfinanzierung gekümmert haben falls Sie den offenen Kreditbetrag nicht aus eigenen Mitteln bewältigen können.


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