Beamtenkredit / Beamtendarlehen

Alles was Sie wissen müssen bei einem Kredit für Beamte

Besonderheiten

Beamte in Deutschland können Bundesbeamte, Landesbeamte, Kommunalbeamte oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sein. Sie haben Kraft Ihrer Ernennung besondere Rechten und Pflichten.

Von den Beamten abzugrenzen sind Angestellten im öffentlichen Dienst, welche nach dem privaten Arbeitsrecht behandelt werden. Weiterhin sind auch Soldaten und Richter keine Beamte, werden diesen in vielen Bereichen jedoch trotz abweichendem Dienstrecht gleichgestellt.

Durch den geregelten und überdurchschnittlichen Verdienst (Alimentation bzw. Besoldung) sowie der Quasi-Unkündbarkeit haben Beamte einen besonderen Status bei der Kreditaufnahme.

In der Kreditwirtschaft sind Beamtenkredite jedoch nicht nur Beamten vorbehalten, sondern können in der Regel auch von unkündbaren Beschäftigen im öffentlichen Dienst, Beamtenanwärtern, Lehrern, Berufssoldaten, Akademikern mit mehreren Berufsjahren und i.d.R. ab 50.000 Euro Bruttoverdienst in Anspruch genommen werden.

Vorteile bei Beamtenkrediten:

  • durch eine hohe Bonität aufgrund der Arbeitsplatzsicherheit und des geringen Kreditausfallrisikos können die Kreditgeber bessere Konditionen (insbesondere niedrigere Zinsen) einräumen
  • wenn bereits ein Kredit aus der Nichtbeamtenzeit abgezahlt wird, so kann dieser in die günstigeren Konditionen umgeschuldet werden
  • lange Laufzeiten bei niedrigen Raten
  • hohe Kreditsumme bis zum 15-fachen des Haushaltsnettoeinkommen
  • individuelle Konditionen verhandelbar

Unterschied zum Beamtendarlehen

Da die Begriffe Beamtenkredit und Beamtendarlehen leicht verwechselt werden können und auch nicht gesetzlich geschützt sind, soll an dieser Stelle eine kurze Unterscheidung dieser beiden vorgenommen werden.

Beamtenkredite sind nichts anderes als normale Ratenkredite für Menschen mit hervorragender Bonität. Diese werden nicht nur an Beamte, sondern z.B. auch unkündbare Angestellte im öffentlichen Dienst, Berufssoldaten oder langjährig beschäftigte Akademiker vergeben.

Beamtendarlehen hingegen sind für gewöhnlich an eine Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung gekoppelt. Die monatlichen Beiträge für die Lebensversicherung sind dabei im Regelfall von der Steuer absetzbar.

Denkbare Verwendungen für den Kredit:

  • BAföG-Rückzahlungen, welche fünf Jahre nach der Förderungshöchstdauer (also im Idealfall 5 Jahre nach Ende des Studiums) beginnt und viele Akademiker überrascht
  • Umschuldung bestehender Kredite
  • Finanzierung der Hochzeit (welche eine Traumhochzeit werden und entsprechend viel kosten wird)
  • ausgedehnte und hochpreisige Reisen
  • Sanierung von Immobilien und Kauf von Einrichtungsgegenständen (Möbeln, Luxusküche, Wellness-Bad)

Der Beamtenstatus

Beamte stehen zum deutschen Staat in einem Sonderhältnis und sind einer intensiveren Bindung zu diesem ausgesetzt als jeder normale Bürger. Sie sind seine Repräsentanten und können in ihren Grundrechten eingeschränkt werden.

Beamte müssen nach ihrer Eignung, Befähigung und Leistung zunächst ernannt werden. Sie können nicht gekündigt werden oder selbst kündigen. Eine Entlassung aus dem Beamtenstatus kann jedoch beantragt werden.

Beamter auf Widerruf

Beamter auf Probe

Beamter auf Zeit

Beamter auf Lebenszeit


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